richtigfalsch | Mon Mar 16 16:20:49 CET 2026 - Mon Mar 16 16:20:49 CET 2026

Zitat: von Lars_Francke
Es gibt keine Frist für die Abgabe von Fundstücken und es ist letztlich egal


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände , welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Laut DSGVO der EU darf Finder*in Daten des Smartphone des des Eigentümers ohne dessen Erlaubnis nicht lesen.
Der Finder muss jedoch Anrufe entgegennehmen und (Obacht!) muss dann dem/der unbekannten Anrufer*in mitteilen, dass das Fundstück bei einer Polizeistation abgegeben wird, wenn das Fundbüro geschlossen hat.
In der Polizeistation ist ein sofortiges Verlassen gesetzeswidrig, weil die Umstände erläutert werden müssen. Polizist*innen dürfen den Weg nach draußen verstellen und Finder*in auffordern, in einer z.B. verglasten, videoüberwachten Kammer zu warten bis die Umstände geklärt sind. Obacht, vernünftigen gesetzesbedingten Anweisungen von Polizisten nicht Folge zu leisten, ist gesetzeswidriger Widerstand, der bestraft werden kann.

Vorsicht! Wer einen Discounter-Artikel auf einem Discounter-Parkplatz findet, kann sich wegen des veralteten BGB einen Riesenärger bescheren, wenn er oder sie das Fundstück bei einer Kassiererin des Discounters abgibt, die laut BGB nicht die Empfangsberechtigte ist.

Nachtrag: Ärgerlicherweise funktioniert bei mir der "Auf den Beitrag antworten" nicht. Meine Antwort auf einen Beitrag wird immer unter den ersten Beitrag des Diskussionsersteller veröffentlicht.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Lars_Francke | Mon Mar 16 07:55:27 CET 2026 - Mon Mar 16 07:55:27 CET 2026

Es gibt keine Frist für die Abgabe von Fundstücken und es ist letztlich egal wo das Fundstück abgegeben wird.
Die Fundunterschlagung wird bei der Polizei entgegengenommen wenn eine Sache verloren ging und innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgegeben wurde. Dabei wird davon ausgegangen, dass es nicht länger als 7 Tage benötigt eine Brieftasche oder ein Smartphone als Fund zu melden.
Ich bin jetzt seit 30ig Jahren im Polizeidienst und eine sofortige Anzeige wegen Fundunterschlagung gibt es unter bestimmten Umständen.
- der Finder nimmt die Tasche mit Inhalt mit nach Hause, diese enthält Adressdaten/Telefonnummer des Eigentümers, er unternimmt nichts, er meldet es weder dem Fundamt, der Polizei.... Der Finder gibt die Sachen erst heraus nachdem z.b. ein Zeuge aussagt.... das diese Person die Tasche im Bus mitnehmen.
-der Finder nimmt die Fundsachen in "Besitz" heißt er versucht z.b. bei elektronischen Geräten, diese auf Werkseinstellungen zu setzen. Und erst wenn das nicht gelingt oder er mit dem Versuch versehentlich die Ortungsfunktion auslöst und die Polizei vor der Tür steht und ankündigt ggf. zu durchsuchen wird der "Fund" eingeräumt und man wollte ja soeben die Sachen abgeben!
Insofern Nein, die derzeitige Regelung betrachtet den Einzelfall es gibt keine starren abgabefristen!

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

richtigfalsch | Sun Mar 15 21:37:13 CET 2026 - Sun Mar 15 21:37:13 CET 2026

(Fund-)Unterschlagung
2 BvR 1775/16
Beschluss vom 10. November 2017
Kein Märchen. Ein Beispiel für die unechte Demokratie, die nach der Strafanzeige einer Frau wegen Fundunterschlagung ihres Smartphones wegen der Wohnungsdurchsuchung des Angezeigten nicht angemessen reagierte.

Wenn Energieversorger*in das Guthaben einer Jahresabschlussrechnung trotz der recht neuen, 14tägigen Frist von § 40c EnWG nicht auszahlt, ist dies eine (Geld-)Unterschlagung, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht trotz einer mir bekannten, formal einwandfreien Verfassungsbeschwerde des Jahres 2025 nicht beurteilt und unsichtbar gemacht wurde.

Der Justizkredit ist auch kein Märchen, was ein Betroffener einer (Geld-)Unterschlagung mit einer Strafanzeige bei der Online-Wache empirisch herausfinden kann.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Signalman | Fri Mar 13 14:20:07 CET 2026 - Fri Mar 13 14:20:07 CET 2026

@Richtigfalsch


Ein absolutes Märchen was Sie da von sich geben.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich