Sprungbrett23 | Thu Apr 23 13:42:46 CEST 2026 - Thu Apr 23 13:42:46 CEST 2026

Zitat: von Petent


Trotzdem bleibt ein großer Teil dieser Verantwortung – insbesondere bei Pflegegrad 1 und bei mehreren betroffenen Kindern – rentenrechtlich unsichtbar. Für viele Eltern bedeutet das: weniger Erwerbsarbeit, weniger Absicherung und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut.

Behinderte Kinder kommen nicht auf einmal, Zwillinge und seltene Drillinge mal abgesehen. Das wissen die Eltern doch vorher, wenn sie trotz einem (behinderten) Kind noch weitere bekommen, dass das mit einer Einbuße im Gehalt einher geht.
Wieso sollte jetzt trotz fehlender Einzahlung hier so ein Unterschied in der Rente gemacht werden? Im Gegensatz zu anderen Eltern mit mehreren Kindern, die erstmal genauso finanziell belastet sind?

Zitat: von Petent
In einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung wurde mir mitgeteilt:
„Die außergewöhnliche Mehrfachbelastung in Ihrer Familie ist bedauerlich, ist für die Prüfung der Vormerkung einer Kinderpflegezeit für ein Kind jedoch nicht von Bedeutung.“

was auch korrekt ist

Zitat: von Petent
Diese Petition steht stellvertretend für zahlreiche Familien, deren unverzichtbare Pflegeleistung gesellschaftlich getragen wird, aber im Rentensystem kaum Anerkennung findet.


Wieso ist die Pflege der eigenen Kinder, v.a. wenn man trotz offenbar genetischer Belastung zur Behinderung gleich mehrere zur Welt bringt, unverzichtbar für die Gesellschaft?
Die Gesellschaft hat nichts davon- auch nicht als Gegenrechnung zum Pflegeheim.

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Malika2000 | Sun Apr 19 22:20:31 CEST 2026 - Sun Apr 19 22:20:31 CEST 2026

Zitat: von Petent
Viele Eltern leisten täglich Pflege, Organisation, Begleitung und emotionale Unterstützung für ihre Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Diese Care-Arbeit beginnt oft lange vor einer hohen Pflegeeinstufung und prägt das gesamte Familienleben.



Die Pflegestufe 1 soll wohl ohnehin abgeschafft werden.
Aber was ist mit den Kindern, welche ihre Eltern pflegen- und zwar neben der vollen Berufstätigkeit? Und die selbst auch noch Kinder haben, die dafür eingesetzt werden?
Meine Mutter hatte die Pflegestufe 5, mein Vater Pflegestufe 3 und er verlangte doch tatsächlich von mir, dass ich meinen Beruf aufgebe um mich um ihn (!) zu kümmern.
Ich habe wirklich alles versucht um irgendwie klar zu kommen- bis ich selbst am Ende war. Dafür habe ich keinen Cent bekommen- nicht einmal beantragt.
Ich kann nicht verstehen, dass Eltern schon Geld dafür verlangen, wenn ein Kind eine leichte Behinderung hat und damit völlig überfordert sind.
Die Versorgung eines "alten" Menschen mit Pflegestufe 5 und 3 ist ungleich schwerer, als ein Kind mit Pflegestufe 1. Und selbst wenn Kind und Senior in der gleichen Pflegestufe wären- was ist einfacher? Windeln wechseln beim Kind oder bei einem Erwachsenen?

Pflege findet in der Gesellschaft niemals Anerkennung- hat es nie- und wird es auch nie. Dazu fehlt schlicht das Geld und Politiker spekulieren darauf, dass Frauen die Angehörigen schon pflegen werden- allein um das ggf. zu erbende Häuschen zu schützen, für das ein Pflegebedürftiger ein Leben lang gearbeitet hat.
Würden alle Pflegebedürftigen (Erwachsenen) in ein Pflegeheim ziehen, würde das komplette System zusammen brechen.
Und- nicht einmal die während der Coronazeit der Pflegekasse entnommenen 5,2 Milliarden Euro, wurden seitens der Verantwortlichen Politiker bisher zurückgezahlt!!!
Die haben so hohe Bezüge und Diäten und darum können die sich eine Privatpflege erlauben. Der Steuerzahler kann ruhig alles verlieren und sehen wie er überhaupt noch überleben kann.
Keine Mitzeichnung, weil kein Geld für so etwas vorhanden ist und Millionen andere auch pflegen und nichts bekommen.

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Nutzer4902401 | Tue Apr 14 16:48:27 CEST 2026 - Tue Apr 14 16:48:27 CEST 2026

@ Petent, aber all die anderen Nachteilsausgleiche, Förderungen und Sozialleistungen, die nimmt man natürlich und ganz selbstverständlich entgegen ...

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Torxuser | Tue Apr 14 12:14:02 CEST 2026 - Tue Apr 14 12:14:02 CEST 2026

@Ronnymoon: What? -Verwechseln Sie hier nicht einiges? Es geht um Pflegeleistungen !
Das hat weder mit Krankenkassenleistungen noch mit Sozialhilfeleistungen zu tun. Der geschilderte Fall ist ein gering-pflegebedürftiges Kind, dass sich in der Regel unter Betreuung der Eltern befindet.

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Ronnymoon | Tue Apr 14 11:27:07 CEST 2026 - Tue Apr 14 11:27:07 CEST 2026

Gute Idee für alle Pflegegrade. Da die pflegenden Angehörigen in der Regel namentlich bei der Pflegekasse erfaßt sind, kann dann die Pflegekasse direkt und unbürokratisch die Pflegezeiten an die Rentenkasse weitermelden.

Pflegezeiten sollten ähnlich wie rentenberechnungsrelevante Schul- und Ausbildungszeiten nicht in den rechtsstreit-anfälligen Zusammenhang mit "geopferter Erwerbstätigkeit" gebracht werden, sondern sollten als selbstständiger Rentenerhöhungsanspruch bestehen.

Wie hoch dieser Rentenerhöhungsanspruch bei der Rentenberechnung ausfällt, sollte sich unbürokratisch am Pflegegrad orientieren.



@ Torxuser: Leute in Pflegegrad 1 oder 2 ohne pflegende Angehörige sind vor das Problem gestellt: Mit dem da geringen Pflegegeld können sie keine gewerblichen Pflege- und Betreuungsdienste finanzieren, aber gleichzeitig lehnt es die GKV ab,ihnen sinnvolle Hilfe aus dem 5000 Euro Budget zur Verbesserung ihrer Lebensqualität zukommen zu lassen. Allem voran ein kostengünstiges Auto vom Gebauchtwagenmarkt, was es da schon für unter 400 Euro mit 2 Jahren TÜV gäbe. Ohne diese sinnvolle Hilfe geraten diese Pflegefälle in so eine arge Lebenserschwernis mit dem Rollator jede Woche zu Fuß für den Wocheneinkauf ins kilometerweit entfernte Stadtzentrum oder Supemarkt zum Wocheneinkauf, daß sie gesundheitlich rasch abbauen und das Ergebnis so einer Pflegekassen-Hilfeverweigerung ein höherer Pflegegrad ab 3 bis hin zur Bettlägerigkeit und Heimeinweisung ist. Und die dann fälligen tausende von Euros an Pflegeaufwand stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zu 400 Euro für ein kostengünstiges Auto vom Gebrauchtwagenmarkt, mit dem die Pflegefälle ihre Restgesundheit schonen könnten. Denn der ÖPNV bietet mit seiner Servicewüste und fehlender behindertengerechter Gestaltung keine Alternative zum Auto.

Diese Verweigerungshaltung der Pflegekasse hinsichtlich sinnvoller Hilfe war auch in der Corona-Pandemie für die Risikogruppe fatal, die ohne Auto gezwungen war, sich zu Fuß ins hochinfektiöse Stadtgetümmel für ihre Lebensmittelgrundversorgung zu begeben, anstatt mit dem Auto aus der Stadt zum Supermarkt auf der grünen Wiese fahren zu können mit weit geringerem Infektionsrisiko. Auch da ist der ÖPNV als Infektionshotspot und mit seinen km-weiten Anmarschwegen keine Alternative zum gesundheitsschonenden Auto, das für Pflegefälle Grad 1 und 2 eine wesentliche Lebenserleichterung und Selbsthilfe-Möglichekeit bedeutet, mit der eine kostenaufwendige Pflegegrad-Verschlechterung in noch mehr Pflegenotstand hinein vermieden werden kann.

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Torxuser | Tue Apr 14 08:27:18 CEST 2026 - Tue Apr 14 08:27:18 CEST 2026

Ab Pflegegrad 2 ist das bereits umgesetzt. Bleibt die Frage, ob Pflegegrad 1 bereits ausreichend ist, sowas dort auch einzuführen? Vermutlich nicht.
Der Pflegegrad 1 wird bei einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vergeben. Im Gegensatz zum alten System der Pflegestufen (vor 2017), das feste Zeitwerte für den Pflegeaufwand vorschrieb, steht heute die individuelle Selbstständigkeit im Vordergrund.
Für den Erhalt des Pflegegrads 1 selbst muss keine Reduzierung der Erwerbstätigkeit erfolgen und es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Zeitaufwand für die Pflegeperson. Das wird erst ab Pflegegrad 2 anders. Da wird dann aber auch abgefragt, welcher Anteil vom Erwerbsleben für die Pflege "geopfert" wird.
Also nachgewiesene Arbeitszeitreduzierung beim Arbeitgeber wegen Pflege.

Care-Arbeit gehört zum Eltern-Sein dazu und gehört nur bei außergewöhnlichen Belastungen ausgeglichen. In Pflegestufe 1 sehe ich das noch nicht. Ermuntern Sie Ihr Kind zu mehr Selbständigkeit, soweit das geht.. Diese Selbständigkeit geht bei Helikopter-Eltern oft verloren.

Ist der Pflegeaufwand höher, sollten Sie sich um eine Erhöhung des Pflegegrades bemühen.

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