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Diskussion zur Petition 43188

Sozialversicherung

Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung vom 10.06.2013

Diskussionszweig: Berechnung der Abgabe qua Rechnungsstellung durch Künstler bzw. Leistungserbringer

hytrek | 15.07.2013 - 10:25 (Zuletzt geändert am 15.07.2013 - 15:08 von hytrek )

Berechnung der Abgabe qua Rechnungsstellung durch Künstler bzw. Leistungserbringer

Anzahl der Antworten: 28

Wir arbeiten viel mit und im Auftrag für Künstler und zahlen selbstverständlich und gerne die Abgaben.
Aus Gesprächen mit befreundeten Unternehmen wissen wir jedoch, dass dieses Thema bei vielen Unternehmen / Unternehmern absolut unbekannt zu sein scheint. Weder durch die Medien - und was noch viel schlimmer scheint - noch durch die Künstler selbst wird hier die scheinbar notwendige "Aufklärung" betrieben. Ein IT Unternehmen, welches Fotografien für seine Website benötigt oder ein Startup, welches ein neues Logo in Auftrag gibt ist oft unwissend, dass auch diese Arbeiten als künstlerische Arbeit abgabeverpflichtend ist.

In den wohl seltensten Fällen werden Unternehmen die Kosten scheuen und aus diesem Grund die Abgabe nicht zahlen, da diese ja auch als Kosten voll abgeschrieben werden können.

Ich würde dafür plädieren, die Erhebung und Abführung der Abgabe an die KSK den "Nutznießern" der Abgaben zu überlassen, da diese final das wohl größte Interesse an der Erhebung der Abgabe haben dürften.

Meines Erachtens stellt es für die Künstler ein leichtes dar, zum vereinbarten Honorar für eine abgabeverpflichtende Arbeit eine zusätzliche Position in die Kostennote bzw. Rechnung aufzunehmen und eben diese z.Z. 3,9% der Rechnungsbetrages zu kassieren und anschließend an die KSK abzuführen.
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