Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen.
Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen.
Dies ist unbedingt erforderlich, weil
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen
Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und Unternehmen, die freischaffende
Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen nachhaltig entgegenwirkt.
Auch die Künstlerseite sollte beleuchtet werden:
Der Beitragsanteil der Künstler wird dadurch festgelegt, dass die Künstler ihr eigenes Einkommen für das nächste Jahr selbst schätzen. Auf dieses selbst geschätzte Einkommen wird dann der Beitragssatz angewendet. Kontrolliert wird nur wenig und bekannterweise wird bei der Einkommenschätzung und somit Beitragszahlung auf Künstlerseite massenweise betrogen.
Der Betrag der dort verloren geht, übersteigt mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich die 40-50 Millionen Euro, die an nicht geleisteter KSK-Abgabe bei den Unternehmen vermutet werden.
Eine Petition der Künstler, die die KSK in Ihrer Existenz bedroht sieht, bei den Maßnahmen aber ausschließlich darauf abzielt, die "andere" Seite stärker zu kontrollieren und stärker zu belasten, ist moralisch fragwürdig und nicht zu unterstützen.
Weiterhin muss auf die hier schon aufgeführten rechtlichen Widersprüchlichkeiten hingewiesen werden. Bevor diese nicht bereinigt werden, ist die KSK generell abzulehnen.