Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen.
Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen.
Dies ist unbedingt erforderlich, weil
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen
Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und Unternehmen, die freischaffende
Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen nachhaltig entgegenwirkt.
Dabei schaut man sich die Honorarverträge an. Diese bleiben, regelmäßig, bei einer Prüfung durch die anderen Sozialkassen außen vor, sondern dort schaut man nur auf die Arbeitnehmer. Insofern wäre zu bezweifeln, ob die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen überhaupt die Kompetenz besitzen, Verträge außerhalb von Arbeitsverträgen auf ihre künstlersozialversicherungspflichtige Relevanz zu prüfen. Man wird also nicht umhin kommen, eine eigene Prüfinstanz vorzuhalten, was die praktische Umsetzbarkeit des Petitionsbegehrens als wenig sinnvoll erscheinen lässt.
Das ändert aber nichts daran, dass das Grundansinnen der Petition richtig und berechtigt ist, weil zu viele bisher nicht einzahlen, obwohl sie es vermutlich müssten.
Insofern stellt sich aus meiner Sicht die Frage nach einem anderen, praktikableren Verfahren - über das reine Petitionsbegehren hinaus, aber doch, um seine Intention zu erfüllen. Das soll nicht die Existenz der KSV in Frage stellen, aber die Wege ihrer Finanzierung - und dementsprechend auch der Kontrolle der Einhaltung der Zahlungsverpflichtung, wäre völlig neu zu durchdenken.
Ich plädiere erneut dafür, dass der Kunstschaffende den Betrag in Rechnung stellt. Ob die Abführung dann ihm, oder wie bisher dem Auftraggeber, obliegt, wäre eine andere Frage. Ich wäre dafür, dass der Auftraggeber weiter abführt. Damit wäre auch eine gewisse Kontrolle gewährleistet, indem der Künster, zur Berechnung seiner Abgaben, seine gestellten Rechnungen an die KSV schicken kann. Diese kann anhand dieser Belege prüfen, ob die Auftraggeber gezahlt haben, eine ziemlich lückenlose Kontrolle wäre "aus sich selbst heraus" gegeben.