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Diskussion zur Petition 43188

Sozialversicherung

Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung vom 10.06.2013

Diskussionszweig: Hier noch ein paar Zahlen zum Nachdenken

967204 | 28.07.2013 - 19:18 (Zuletzt geändert am 29.07.2013 - 19:18 von 967204 )

Hier noch ein paar Zahlen zum Nachdenken

Anzahl der Antworten: 11

Nachfolgend einige Auszüge aus der Stellungnahme der DRV zum Thema, mit der Anregung mal darüber nach zu denken, ob es tatsächlich Ihr Wille ist, dass DRV-pflichtversicherte Arbeitnehmer für Sie 50 Millionen Euro pro Jahr an Verwaltungsmehraufwand bezahlen sollen und das für maximal 16 Millionen Euro potentielle KSK-Mehreinnahmen?

Zitat:

Schriftliche Stellungnahme
zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. April 2013
(….)
Deutsche Rentenversicherung Bund
(…..)
Diese Rechtsänderung hätte zur Folge, dass nicht – wie bisher – 70.000, sondern 800.000 Arbeitgeber pro Jahr wegen der Künstlersozialabgabe geprüft werden müssten
(….)
Zur Bewältigung dieser zusätzlichen Arbeitsmengen benötigten die Rentenversicherungsträger zusätzlich ca. 580 Beschäftigte. Dadurch entstünden zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von etwa 50 Millionen Euro im Jahr
(…).
Die geplante Neuregelung konterkariert den Grundsatz wirtschaftlichen Handelns, denn den zusätzlichen Verwaltungskosten der Rentenversicherungsträger in Höhe von 50 Millionen Euro stünden mutmaßlich – selbst bei optimistischen Annahmen – lediglich Nachforderungen in Höhe von maximal 16 Millionen Euro pro Jahr gegenüber
(….).
Dieser Personalbedarf von 580 Beschäftigten entsteht, weil die Prüfung der Künstlersozialabgabe nicht – wie es das BMAS offenbar annimmt – ein „Abfallprodukt“ der Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist und deshalb kaum zusätzlichen Aufwand erfordert. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe ist ein eigenständiges Prüfthema.
(…….)
Die Aufwendungen für die Künstlersozialabgabe sind Sachkosten, die in der Finanzbuchhaltung der Unternehmen gebucht werden. Sie sind damit nicht Gegenstand der Entgeltabrechnung für die Beschäftigten, die bereits im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags geprüft wird. Zumeist sind deshalb auch andere Verantwortliche angesprochen als bei der Entgeltabrechnung. Die zur Prüfung der Künstlersozialabgabe erforderlichen Unterlagen müssen gesondert beschafft, gesichtet und ausgewertet werden. Der Prüfer führt also mit der Künstlersozialabgabenprüfung de facto eine zweite gesonderte Prüfung durch – und dies zukünftig bei allen Arbeitgebern.Das führt zu erheblichen zusätzlichen zeitlichen und damit personellen Aufwänden bei den Rentenversicherungsträgern, aber auch bei den Arbeitgebern.
(…..)
Eine Ausweitung der Prüfverpflichtung kann an der Tatsache, dass nur ein Bruchteil der Arbeitgeber abgabepflichtig ist, nichts ändern. Geht man gleichwohl von einer maximalen Nachforderungssumme von 16 Millionen Euro pro Jahr aus und setzt man diese Summe ins Verhältnis zu den zusätzlichen Verwaltungskosten in Höhe von 50 Millionen Euro, die den Rentenversicherungsträgern bei einer flächendeckenden Prüfung aller Arbeitgeber entstehen, wird deutlich, dass Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Der Grundsatz wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandelns würde nicht nur missachtet, er würde geradezu konterkariert. Um die nach allgemeiner Auffassung relativ wenigen Fälle aufzudecken, in denen künstlersozialabgabepflichtige Arbeitgeber den Verpflichtungen nach dem KSVG noch nicht nachgekommen sind, reicht es aus, wie bisher eine an der Wahrscheinlichkeit einer Abgabepflicht orientierte Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber zu treffen. Im Hinblick auf ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist allein ein solches Verfahren sinnvoll und sachgerecht.

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