Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
Nehmen wir das folgende Beispiel: Holger G. ist gelernter Dachdecker mit Gesellenbrief. Er ist seit drei Jahren arbeitslos und lebt mit seiner Frau und den beiden Kindern in einer gemeinsamen Wohnung. Holger G. erhält demnach vom Staat nach den aktuellen ALG II- Sätzen etwa 1800 Euro. Nun bekommt Herr G. eine Stelle als Dachdecker angeboten. Ein kleiner familiengeführter Betrieb sucht dringend einen Gesellen und würde Herrn G. einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben. Nun sagt sich Herr G folgendes: Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk liegt bei 11,20 Euro. Auch wenn ich in Vollzeit arbeiten würde, hätte ich am Ende des Monats nicht mehr Geld in der Tasche als ich derzeit vom Jobcenter bekomme. Und selbst wenn das der Fall wäre, so bin ich weiterhin der Meinung, dass mir die 1800 Euro vom Jobcenter zum Leben ausreichen. Mehr brauche ich nicht zum Leben, und außerdem ist es angenehmer, morgens lange auszuschlafen und den ganzen Tag frei zu haben, als auf einer Baustelle zu sein und hart arbeiten zu müssen.
Das mögen Einzelfälle sein, trotzdem gehören auch solche Beispiele zu den "Hartz IV"- Realitäten.
Ich bin der Überzeugung, dass der Staat sich selbst nicht aller Mittel berauben darf, mit denen er gegen diese Phänomene effektiv vorgehen kann. Davon abgesehen ist es für mich ein Betrugsdelikt, wenn Menschen arbeiten können und auch Arbeit finden würden, aus Gründen von Faulheit aber jede Beschäftigung ablehnen. So etwas kann und darf eine Gesellschaft niemals akzeptieren.