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Diskussion zur Petition 47321

Datenschutz

Gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von Datenbrillen vom 23.11.2013

Diskussionszweig: Keine Mitzeichnung.

Dorian_Gray | 09.12.2013 - 09:48

Keine Mitzeichnung.

Anzahl der Antworten: 27

Ich zeichne hier nicht mit.

Was man mit dieser Brille darf, bzw nicht darf, ist eben schon jetzt klar geregelt:
Das Fotografieren anderer Passanten an sich ist erstmal nicht prinzipiell verboten, siehe hierzu KunstUhrG, § 23[:
Zitat:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

So, was § 23, insbesondere (2) angeht, sehe ich keinen Grund, gegen diese Datenbrillen vorzugehen.

Nebenbei sehe ich da vom Prinzip her keinen wirklichen Unterschied zu Smartphones, die bereits jetzt mit Kameras, Internet und GPS ausgestattet sind. Man könnte nun anführen, dass man mit einer Brille einfacher Aufnahmen machen kann also mit einem herkömmlichen Smartphone, aber auch diese Brillen sind als solche erkennbar.
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