Text der Petition
Ich möchte, dass im Energiewirtschaftsgesetz EnWG im § 43h die Deckelung mit dem Faktor 2,75, für die Errichtungskosten von 110-KV-Erdkabeln (HGÜ) gegenüber Freileitungen aufgehoben wird . Des Weiteren soll eine Ausweitung auf 380-KV-Leitungen erfolgen.
Begründung
Das EnWG § 43h deckelt die Errichtungskosten von 110 KV Freileitungen gegenüber Erdkabeln, so dass eine alternative Planung meist aus Kostengründen nicht möglich ist. Der Stand der Technik lässt eine Errichtung von Erdkabeltrassen noch nicht im gleichen Kostenrahmen zu, wie für Freileitungen. Durch dieses Gesetz wird aber die Möglichkeit unterbunden, dass Erfahrungen und technische Verfahren weiter entwickelt werden können, weil die Praxiserprobung klein gehalten wird.
Erdkabel würden dem Menschen, der im Umfeld von Hochspannungsleitungen (110 und 380 KV) leben soll, größere gesundheitliche Vorteile bieten. (E-Smog.....lange Aufzählung möglich). Es muss aber für den Menschen, alles nur erdenklich Mögliche unternommen werden, um ihn vor Umwelteinflüssen zu schützen. Bei der Verwendung von Erdkabeln ist mit größter Wahrscheinlichkeit mit einer kleineren E-Belastung zu rechnen.
Weiter Vorteile von Erdkabeln zeigen sich in:
- Vogelschutz
- unsichtbar
- wenig Flächenverbrauch
- keine Beinträchtigung durch Sturmschäden
- hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
- .....,,,,
Die Möglichkeit der Erdkabelverlegung sollte auch auf alle Höchstspannungsleitungen ausgeweitet werden.
.
- ........
Der Mensch ist also vor Umwelteinflüssen zu schützen. Ginge das nicht optimal, indem man jeden einfach in einen dicken Betonmantel einmauert? ;) Ich jedenfalls möchte meine Umwelt genießen und bedarf keines größeren Schutzes gegen meine Umwelt.
Zur Umweltbelastung durch elektrische und elektrisch induzierte Magnetfelder gibt es eine Untersuchung des Bundesamtes für Strahlenschutz (bfs):
Fakt ist also, dass die Gefahren für die Umwelt bei Erdkabeln und Freileitungen in etwa gleich sind. Gegen Freileitungen sprechen also vorwiegend optische Gründe. Es sieht einfach besser aus, wenn man die Kabel nicht sieht. Aber ungefährlicher wird die Strahlung davon nicht, weil diese durch Erdreich genauso durchdringt wie durch Luft.
Insofern ist die Lösung für mich ganz einfach: Wen die Optik stört, soll einfach die Mehrkosten dafür bezahlen, dass die Leitungen "unter Putz" gelegt werden. Die Bürgerinitiative soll einfach den Hut rumgehen lassen, und das Geld dann an den Erbauer der Stromtrasse überweisen, dann bekommt sie die Leitung unterirdisch.
Keine Mitzeichnung.