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Diskussion zur Petition 50667

Gesundheitsfachberufe

Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe vom 12.03.2014

Diskussionszweig: Haftungsobergrenzen für Atomkraftwerke gibt es - für Hebammen noch nicht.

Wieland_Jena | 19.03.2014 - 17:51

Haftungsobergrenzen für Atomkraftwerke gibt es - für Hebammen noch nicht.

Anzahl der Antworten: 9

Bei allen Diskussionen fiel mir auf, dass offenbar niemand weiß, dass unsere deutschen Atomkraftwerke eine Deckungsvorsorge nur bis zu einer Obergrenze von 2,5 Mrd. € leisten müssen(Betreiberpool, je AKW sogar nur 256 Mio. € Versicherung plus 179 Mio. € aus dem Brüsseler Zusatzabkommen zum Pariser Übereinkommen).
Bei einem Schaden übernehmen wir Steuerzahler selbstverständlich den Rest, und der kann s e h r viel höher sein, in Fukushima sind allein bis Ende 2012 direkte Kosten von etwa 100 Milliarden Euro zusammengekommen, momentan rechnet man nur für die direkten Schäden und Entschädigungszahlungen schon mit über 200 Mrd. Euro.
Da sollte es uns doch nicht schwerfallen, auch für die helfenden Berufe eine leistbare Deckungsvorsorge festzulegen.
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