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Diskussion zur Petition 51825

Urheberrecht

Verbesserter Schutz vor Datenbrillen mit Gesichtserkennung und Aufnahmemöglichkeiten vom 22.04.2014

Diskussionszweig: Also völliges Aufnahmeverbot?!

Nutzer1106666 | 23.06.2014 - 17:18

Also völliges Aufnahmeverbot?!

Anzahl der Antworten: 5

Keine Mitzeichnung.

Wie erörtert implementiert dies Täterschutz vor Opferschutz.
Schlussendlich indes heißt es, dass jedes Filmen und Fotografieren, womit auch immer, zu verbieten wäre.

Solche Aufnahmen dienen nicht dem Ausspähen Dritter (was den beschworenen Datenschutz beträfe) noch der Verwertung derer Bildnisse (Urheberrecht, Recht am eigene Bild).

Man sollte unter Beobachtung solche aufnahmen oder Auch DashCams erlauben. Ergibt sich tatsächlich ein messbarer Missbrauch gegenüber Normalbürgern muss man zurückrudern, kann das aber auch empirisch belegen. Überwiegt aber der Nutzen (Eigenbeweissicherung) gegenüber eingebildeter Panik dürfte auch hier ermittelt sein wo sich Sinn und Unsinn treffen.
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