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Diskussion zur Petition 53608

Urheberrecht

Vergrößerung des Kreises der vom § 5 des Urheberrechtsgesetzes erfassten Werke sowie Ausschluss staatlicher Werke vom Urheberrechtsschutz vom 17.07.2014

Diskussionszweig: Urheberrecht - Vergrößerung des Kreises der vom § 5 des Urheberrechtsgesetzes erfassten Werke sowie Ausschluss staatlicher Werke vom Urheberrechtsschutz

Petent | 13.08.2014 - 10:22

Urheberrecht - Vergrößerung des Kreises der vom § 5 des Urheberrechtsgesetzes erfassten Werke sowie Ausschluss staatlicher Werke vom Urheberrechtsschutz

Anzahl der Antworten: 8

Staatliche Werke, deren Erstellung bereits durch die Gesellschaft bezahlt wurde, also etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Bildmaterial, dürfen nicht den Urheberrechtsschutz unterliegen. Was von der Gesellschaft bezahlt wurde, muss der Gesellschaft auch uneingeschränkt zur Veröffentlichung, Verbreitung oder (Weiter-/Nach-)Nutzung zur Verfügung stehen. Als Beispiel seien die berühmten Erdfotos Earthrise und Blue Marble genannt.

Durch Informationsfreiheitsgesetze (IFGs) soll staatliches Handeln einerseits nachvollziehbar gemacht werden, anderseits sollen BürgerInnen durch IFGs in die Lage versetzt werden, aktiver an der Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken. Diese Zielsetzungen werden jedoch verhindert, wenn die Herausgabe bestimmter staatlicher Werke urheberrechtliche Gründe entgegenstehen bzw. die Nutzung und Verbreitung aus urheberrechtliche Gründen untersagt wird.
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