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Diskussion zur Petition 53723

Mietrecht

Verbot von Versicherungsklauseln in Mietverträgen vom 23.07.2014

Diskussionszweig: Haftpflichtversicherung ist gemeint, oder?

Peter1970 | 29.09.2014 - 18:22

Haftpflichtversicherung ist gemeint, oder?

Anzahl der Antworten: 3

Ich gehe davon aus, dass der Petent / die Petentin eine Klausel im Mietvertrag meint, die eine bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters fordert.

Den Wunsch des Vermieters, dass der Mieter eine gültige Haftpflichtversicherung nachweist, kann ich sehr gut verstehen. Immer wieder kommt es zu Schäden, die der Mieter zu verantworten hat. Der Klassiker hierbei ist die ausgelaufene Waschmaschine.

Bereits kleine Leitungswasserschäden können schnell eine Schadensumme von 10.000 €, nur Gebäudeschaden, erreichen. Befindet sich die Waschmaschine in einem höher gelegenen Stockwerk, so sind der Schadensumme nach oben keine Grenzen gesetzt.

Hinzu kommen ggf. noch Schadenersatzansprüche anderer Mieter, deren Inventar durch den Wasseraustritt beschädigt wurde. Hierbei können die Schadensummen, je nach Qualität der Einrichtung, stark variieren.

Der Mieter haftet für den verursachten Schaden. Besteht keine Haftpflichtversicherung, so kann dies zu einer jahrelangen finanziellen Belastung des Verursachers führen.

Auch wenn der Verursacher im Augenblick aufgrund seiner finanziellen Situation nicht belangt werden kann, so ist zu bedenken, dass ein gerichtlicher Titel über einen Zeitraum von 30 Jahren (!) gültig ist und eventuelle Erben nicht nur positives, sondern auch negatives Kapital (Schulden) erben können.

Eine Haftpflichtversicherung ist im Vergleich zu einem solchen Schaden eine kostengünstige Alternative.

So liegen die Versicherungsprämien für eine Familie mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro im Mittel bei 90,50 €/Jahr. Singles bezahlen, bei gleicher Deckungssumme im Mittel 72,65 €/Jahr (Quelle: Check 24).

Wer jetzt noch meint, dass das berechtigte Interesse des Vermieters nach einer Haftpflichtversicherung nur dem Vermieter nützt, der täuscht sich. Vielmehr dient die Haftpflichtversicherung dem Mieter, um ihn vor hohen Schadensersatzforderungen zu bewahren.

Wie sinnvoll die private Haftpflichtversicherung ist, sehe ich regelmäßig in einem beruflichen Alltag. Ich bin freier Sachverständiger, u. a. für Leitungswasserschäden und Folgeschäden an Gebäuden.

Es kommt immer wieder vor, dass Mieter einen Schaden verursachen, keine Haftpflichtversicherung haben und zur Kasse gebeten werden. Wenn dem Verursacher die Rechnung vorgelegt wird, sehe ich immer nur blankes Entsetzen, Verzweiflung und Fassungslosigkeit.

Ich werde diese Petition nicht unterstützen.
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