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Diskussion zur Petition 53945

Arbeitslosengeld II

Schaffung zusätzlicher Leistungsanreize für den Hinzuverdienst zum ALG II vom 04.08.2014

Diskussionszweig: Hinzuverdienst darf nicht der Anreiz sein

Peter1970 | 09.09.2014 - 18:42 (Zuletzt geändert am 09.09.2014 - 18:44 von Peter1970 )

Hinzuverdienst darf nicht der Anreiz sein

Anzahl der Antworten: 2

Das ALG 2 ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Hierbei möchte ich die Betonung auf "erwerbsfähig" legen.

Wer ALG 2 bezieht, sollte primär nicht einen höheren Zuverdienst, sondern eine Arbeitsstelle als Leistungsanreiz betrachten. Wer einem Zuverdienst als Leistungsanreiz betrachtet, dem sollte man, nach meiner Auffassung, die Unterstützung ganz streichen.

Ich habe viele Jahre als Handwerksgeselle gearbeitet und bin auch in die sozialen Brennpunkte, die nicht ganz so schönen Ecken von Bremen, gekommen.

Wenn man 10 Stunden pro Tag und länger arbeitet und ein Sozialhilfeempfänger einem ins Gesicht sagt "ich leb' von der Stütze, geh' schwarz arbeiten und hab man mehr Kohle als du", dann wird sicher der ein oder andere verstehen, weshalb ich derart scharf auf eine solche Petition reagiere.

Ich will nicht sagen, dass alle Leistungsempfänger Schwarzarbeiter sind, aber wer arbeiten will, sollte sich eine richtige Arbeitsstelle suchen und nicht auf mehr Zuverdienst hoffen.

Und falls jetzt wieder einer der sog. "Gutmenschen" auf das System schimpft, der sollte sich Folgendes merken:

Das System macht es erst möglich, dass Arbeitslose überhaupt eine Unterstützung bekommen und nicht mit dem Verlust der Arbeitsstelle auf der Straße landen und betteln müssen.

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