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Diskussion zur Petition 55160

Zivilrecht im Internet

Verbot der Onlineaktivierung bzw. des Onlinezwangs bei Software vom 03.10.2014

Diskussionszweig: Unrealistisch ....

Jedermann | 04.12.2014 - 12:14 (Zuletzt geändert am 04.12.2014 - 12:16 von Jedermann )

Unrealistisch ....

Anzahl der Antworten: 13

Und wieder habe wir hier ein Ansinnen, dass - so sinnvoll es auch sein mag - der internationalen Charakter der Internets sowie der Softwareherstellung und den rein nationalen Charakter des Bundestags verkennt.

Deutlicher ? Gerne:

Die weitaus meisten Hersteller von Software befinden sich heutzutage nicht in Deutschland, sondern in den USA oder in Fernost. Bei vielen Programmen kann der Erwerb online erfolgen. In der Folge agieren die Hersteller weltweit.

Im Gegensatz dazu endet die Macht des Bundestags (und der Regierung) an den Grenzen Deutschlands ... darüber hinaus ist nur über völkerrechliche Verträge etwas möglich (was auch für die EU gilt).

Wenn also der Bundestag irgendwas per Gesetz verbietet, dann bindet das erst mal nur Hersteller, die in Deutschland ansässig sind. Und darüber hinaus nur jene, deren Produkte hierzulande über den Ladentisch gehen. Zudem würde die EU ein solches Gesetz so oder so als Handelshemmnis und/oder Wettbewerbsverzerrung kippen.

Zudem würden sich die deutschen Firmen benachteiligt fühlen und ins Ausland abwandern.

Des Weiteren: Die Notwendigkeit des "online sein" ermöglicht den Hestellern die Erkennung von Raubkopien ... was im Endeffekt die Produkte an sich billiger macht ....

Alles in allem: Aussichtslos. (Und nicht wirklich hilfreich ...)
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