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Diskussion zur Petition 56759

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015

Diskussionszweig: Wer stört den öffentlicher Frieden?

Garelump | 20.01.2015 - 18:32

Wer stört den öffentlicher Frieden?

Anzahl der Antworten: 20

Gläubige, Herrenrasse, Auserwählte vs. Ungläubige, Untermenschen, Unwürdige, jede Ideologie hat da andere Bezeichnungen. Der Zweck ist immer der gleiche. §166 StGB dient nur dazu, Religionen vor Kritik und Satire zu schützen. Und es gibt kaum etwas, was anfälliger dafür wäre als die "heiligen" Geschichten, die bis in Bronzezeit zurückgehen. Dabei scheint es so, als würde die Störung des öffentlichen Friedens ein Produkt aus Anzahl und Gewaltbereitschaft sein (AxG). Je ca. 24 Millionen Katholiken und Protestanten sowie 28 Millionen Konfessionslose mit geringem Gewaltpotential sind dann harmlos im Vergleich zu einer Minderheit mit hoher Gewaltbereitschaft. Ich frage mich, ob eine extrem gewalttätige Vereinigung mit 1000 Anhängern einer noch zu erfindenen Religion den Paragrafen gemäß AxG auf den Plan rufen würde. Wahrscheinlicher wäre, dass der Staat gegen diese Klientel vorgehen würde. Warum werden dann im Falle der etablierten Religionen Täter und Opfer vertauscht? Vermutlich müsste man noch einen Korrekturfaktor einfügen, der eine kritische Masse definiert, ab der dann nicht mehr die "fantasielosen" Bürger geschützt werden, sondern die Anhänger von Religion XYZ.
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