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Diskussion zur Petition 56759

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015

Diskussionszweig: §166 ist unsinnig

Heisenberg666 | 12.02.2015 - 10:53

§166 ist unsinnig

Anzahl der Antworten: 1

Ein Gesetz sollte unabhängig von der gerade geltenden öffentlichen Meinung Sinn ergeben. Dieses Gesetzt schützt alle gerade in der Mehrheit vorhandenen Weltanschauungen.
Dh. wenn die öffentliche Meinung das begehen von Straftaten als eine Weltanschauung empfindet, darf man nichts dagegen sagen?
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