Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die neue Tabakrichtlinienverordnung (Artikel 20), die die "elektronische Zigarette" betrifft, nicht umgesetzt werden soll
Begründung
Das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, ist in seiner Art bei weitem nicht so schädlich, wie das Rauchen einer gewöhnlichen aus Tabak bestehenden Zigarette. Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen. Gleichzeitig möchte man das Dampfen so regulieren, dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen, wenn die Nikotinstärke so eingeschränkt wird (4 mg). Auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Markt und die Kaufkraft und die Arbeitsplätze, die dahinter stecken,und noch geschaffen werden, wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant.
Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Leiterin des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, berichtet so denn auch selbstverständlich nur einseitig, ganz im Sinne ihrer Aufgabenerfüllung. Als Expertin und ernst zu nehmende Autorin wissenschaftlicher Fakten zu E-Zigaretten ist Bestandteil ihrer Aufgabenstellung, die menschliche Gesundheit als Höchstes aller Güter zu verlangen. In der Realität wird jedoch gerade durch Pötschke-Langer verkannt, dass - sei es vielleicht auch ethisch nicht vertretbar - es dennoch durch eine weniger strenge Regulierung tabakloser elektronischer Zigaretten gelingen könnte, das Phänomen "Tabakabhängigkeit" in den Griff zu bekommen.
Tatsächlich stellen sich viele Mediziner und forschende Wissenschaftler hinter die Errungenschaft der tabaklosen elektronischen Zigarette, da von diesem - seit 2005 weitesgehend unregulierten - Produkt nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bis zu 95% weniger Risiken ausgehen, als von Tabakprodukten.
Zu dieser Erkenntnis gelangen weltweit immer mehr Mediziner und unabhängige Forscher - selbst staatliche Institutionen in Belgien, Frankreich und in Großbritannien erkennen ein erhebliches Potential tabakloser elektronischer Zigaretten für die Aufgaben der Tabakkontrolle.
In dieser Hinsicht ist zu erwähnen, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Gefährlichkeit von E-Zigaretten während der Regierungsbefragung am 04.11.2015 behauptet hat: „Sie (E-Zigaretten, Anm.) schmecken nach Mango, Erdbeere oder Schokolade –sind aber ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten“ - und das Deutsche Krebsforschungszentrum als Quelle für ihre Erkenntnisse angab.
Wie falsch diese und ähnliche, in der Öffentlichkeit verbreitete Annahmen, tatsächlich sind, sollte vor einer gesetzlichen Umsetzung des Artikel 20 der europäischen Richtlinie 2014/40/EU genau geprüft werden. In der falschen Annahme, E-Zigaretten seien "gefährlich" im Sinne eines erhöhten Risikos, kann hier schnell der Fehler begangen werden, Tabakprodukte, und gerade die überall und allgemein verfügbaren Tabakzigaretten als einzige Alternative lediglich zu gewährleisten - und somit gegen die Absicht der Tabakkontrolle zu handeln. Vielmehr sollte es im Interesse der Regierung liegen, tabaklose elektronische Zigaretten als Alternative zu fördern, und im Hinblick auf die Markterschließung keine unnötigen Hindernisse zu errichten.
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