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Diskussion zur Petition 61453

Verbraucherschutz

Keine Umsetzung von Artikel 20 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (elektronische Zigaretten) vom 07.10.2015

Diskussionszweig: Der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand wird bei Regulierungen tabakloser elektronischer Zigaretten nicht berücksichtigt.

Udo Laschet | 23.12.2015 - 12:56 (Zuletzt geändert am 23.12.2015 - 13:42  von Admin )

Der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand wird bei Regulierungen tabakloser elektronischer Zigaretten nicht berücksichtigt.

Anzahl der Antworten: 21

Die europäische Tabakprodukterichtlinie, die es jetzt in Bundesrecht umzusetzen gilt, ist ein Produkt einseitiger Betrachtungsweisen und politischer Kompromisse.

Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Leiterin des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, berichtet so denn auch selbstverständlich nur einseitig, ganz im Sinne ihrer Aufgabenerfüllung. Als Expertin und ernst zu nehmende Autorin wissenschaftlicher Fakten zu E-Zigaretten ist Bestandteil ihrer Aufgabenstellung, die menschliche Gesundheit als Höchstes aller Güter zu verlangen. In der Realität wird jedoch gerade durch Pötschke-Langer verkannt, dass - sei es vielleicht auch ethisch nicht vertretbar - es dennoch durch eine weniger strenge Regulierung tabakloser elektronischer Zigaretten gelingen könnte, das Phänomen "Tabakabhängigkeit" in den Griff zu bekommen.

Tatsächlich stellen sich viele Mediziner und forschende Wissenschaftler hinter die Errungenschaft der tabaklosen elektronischen Zigarette, da von diesem - seit 2005 weitesgehend unregulierten - Produkt nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bis zu 95% weniger Risiken ausgehen, als von Tabakprodukten.

Zu dieser Erkenntnis gelangen weltweit immer mehr Mediziner und unabhängige Forscher - selbst staatliche Institutionen in Belgien, Frankreich und in Großbritannien erkennen ein erhebliches Potential tabakloser elektronischer Zigaretten für die Aufgaben der Tabakkontrolle.

In dieser Hinsicht ist zu erwähnen, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Gefährlichkeit von E-Zigaretten während der Regierungsbefragung am 04.11.2015 behauptet hat: „Sie (E-Zigaretten, Anm.) schmecken nach Mango, Erdbeere oder Schokolade –sind aber ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten“ - und das Deutsche Krebsforschungszentrum als Quelle für ihre Erkenntnisse angab.

Wie falsch diese und ähnliche, in der Öffentlichkeit verbreitete Annahmen, tatsächlich sind, sollte vor einer gesetzlichen Umsetzung des Artikel 20 der europäischen Richtlinie 2014/40/EU genau geprüft werden. In der falschen Annahme, E-Zigaretten seien "gefährlich" im Sinne eines erhöhten Risikos, kann hier schnell der Fehler begangen werden, Tabakprodukte, und gerade die überall und allgemein verfügbaren Tabakzigaretten als einzige Alternative lediglich zu gewährleisten - und somit gegen die Absicht der Tabakkontrolle zu handeln. Vielmehr sollte es im Interesse der Regierung liegen, tabaklose elektronische Zigaretten als Alternative zu fördern, und im Hinblick auf die Markterschließung keine unnötigen Hindernisse zu errichten.

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