Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.
Begründung
Die EU Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel (2014) KOM 558 - eingereicht. Die VO soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. das erstrebenswerte Ziel den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt.
DIESE EINSCHRÄNKUNG WIDERSPRICHT DAMIT DER EIGENTLICHEN ABSICHT DER VERORDNUNG!
Denn…
1. Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe wird durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert.
2. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen, was nicht nur die Auswahl zur Gesunderhaltung verringert, sondern die Mittel durch neue Zulassungsverfahren künstlich verteuert.
3. Tiere sollen nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert und jene verteuert, welche die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.
All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie z. B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden und die wenigen verbleibenden allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.
Dies würde bedeuten, dass nicht nur die Kosten für den Tierhalter und immens steigen würden, sondern auch, dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet werden würde. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.
Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007 steht, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.
Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i. d. R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere.
Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. bitten die deutschen Bürgen um Mitzeichnung.
Diese hirnrissige Verordnung ist wieder ein mal ein Paradebeispiel dafür, dass ressortübergreifende Politik hierzulande ein Fremdwort ist. In der EU-Verordnung zum ökologischen Landbau ist der Einsatz von homöopathischen Mitteln neben der Behandlung mit Phytotherapeutika (Pflanzendrogen) sogar ausdrücklich gefordert !
Gerade für die naturheilkundliche Prophylaxe und Therapie haben viele Landwirte wie wir auch die wichtigsten Helfer entweder als Kräuter im eigenen Garten oder besorgen sich diese frei verkäuflich wenn nötig.
Wie viel Fingerspitzengefühl man als ökologisch wirtschaftender Landwirt einbringen muss, um seine Tiere gesund und kräftig zu erhalten, damit sie eben KEINE Chemie brauchen, davon haben leider viele Politiker NULL Ahnung.
Mit ein paar ganz primitiven Beispielen:
Unsere Freilandschweine brauchen keine Wurmmittel, denn eine ausgewogene Parasitenprophylaxe über das Futter mit Bio-Kräuter-Drogen stärkt das Immunsystem und verhindert eine Durchseuchung und macht somit die Entwurmung unnötig. Unter die neue Verordnung würden auch so einfache und wirkungsvolle Kräutermischungen fallen. Was ist also besser: chemische Anthelminthika oder wirkungsvolle Kräuterprophylaxe?
Kleinere Prellungen oder mal ne Schürfwunde mit Symphytum behandelt - hilft biologisch einwandfrei und schnell. Auch das wäre nach der neuen Verordnung nicht mehr möglich. Also auch hier besser chemische Antiphlogistika als der bewährte Beinwellumschlag?
Eine Euterentzündung früh erkannt - mit Homöopathie, und Salbenbrei aus kräuter- und Wurzeldrogen gut und wirkungsvoll behandelt. Die neue Verordnung würde uns diese Eigenbehandlung verbieten - ein Tag zu lange gewartet und Antibiotika sind nötig.
Wenn wissenschaftlich anerkannte einfache natürliche Heilmittel nicht mehr ohne aufwendige Zulassungsverfahren in der tierischen Bio-Produktion verfügbar sind, bzw. nicht mehr ohne teure TA-Kosten zu bekommen sind.... Liebe Politiker, habt ihr euch schon mal überlegt, wie teuer euer Bio-Schnitzel oder Euer Bio-Ei dann wird? Ach so ja, das Problem kann man dann ja wieder an ein anderes Ressort abgeben - die Kollegen können dann ja vielleicht ne neue Subvention zur Beschaffung von zulassungspflichtigen Bio-Therapeutika erfinden....
Und wir Bio-Landwirte können sich dann vom Verbraucher wieder anhören: ihr lebt ja nur von den Subventionen.
Seeeeeehr gescheit - diese neue Verordnung!
Jo - Biobäuerin aus Überzeugung