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Diskussion zur Petition 61871

Tierschutz

Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom 28.10.2015

Diskussionszweig: BIO-Landwirtschaft: Verordnung im Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007

Bio-Hof Allgäu | 23.02.2016 - 12:26

BIO-Landwirtschaft: Verordnung im Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007

Anzahl der Antworten: 8

Als Biolandwirte und Erzeuger von Biofleisch würde uns diese Verordnung massiv treffen.

Diese hirnrissige Verordnung ist wieder ein mal ein Paradebeispiel dafür, dass ressortübergreifende Politik hierzulande ein Fremdwort ist. In der EU-Verordnung zum ökologischen Landbau ist der Einsatz von homöopathischen Mitteln neben der Behandlung mit Phytotherapeutika (Pflanzendrogen) sogar ausdrücklich gefordert !

Gerade für die naturheilkundliche Prophylaxe und Therapie haben viele Landwirte wie wir auch die wichtigsten Helfer entweder als Kräuter im eigenen Garten oder besorgen sich diese frei verkäuflich wenn nötig.

Wie viel Fingerspitzengefühl man als ökologisch wirtschaftender Landwirt einbringen muss, um seine Tiere gesund und kräftig zu erhalten, damit sie eben KEINE Chemie brauchen, davon haben leider viele Politiker NULL Ahnung.

Mit ein paar ganz primitiven Beispielen:

Unsere Freilandschweine brauchen keine Wurmmittel, denn eine ausgewogene Parasitenprophylaxe über das Futter mit Bio-Kräuter-Drogen stärkt das Immunsystem und verhindert eine Durchseuchung und macht somit die Entwurmung unnötig. Unter die neue Verordnung würden auch so einfache und wirkungsvolle Kräutermischungen fallen. Was ist also besser: chemische Anthelminthika oder wirkungsvolle Kräuterprophylaxe?

Kleinere Prellungen oder mal ne Schürfwunde mit Symphytum behandelt - hilft biologisch einwandfrei und schnell. Auch das wäre nach der neuen Verordnung nicht mehr möglich. Also auch hier besser chemische Antiphlogistika als der bewährte Beinwellumschlag?

Eine Euterentzündung früh erkannt - mit Homöopathie, und Salbenbrei aus kräuter- und Wurzeldrogen gut und wirkungsvoll behandelt. Die neue Verordnung würde uns diese Eigenbehandlung verbieten - ein Tag zu lange gewartet und Antibiotika sind nötig.

Wenn wissenschaftlich anerkannte einfache natürliche Heilmittel nicht mehr ohne aufwendige Zulassungsverfahren in der tierischen Bio-Produktion verfügbar sind, bzw. nicht mehr ohne teure TA-Kosten zu bekommen sind.... Liebe Politiker, habt ihr euch schon mal überlegt, wie teuer euer Bio-Schnitzel oder Euer Bio-Ei dann wird? Ach so ja, das Problem kann man dann ja wieder an ein anderes Ressort abgeben - die Kollegen können dann ja vielleicht ne neue Subvention zur Beschaffung von zulassungspflichtigen Bio-Therapeutika erfinden....

Und wir Bio-Landwirte können sich dann vom Verbraucher wieder anhören: ihr lebt ja nur von den Subventionen.

Seeeeeehr gescheit - diese neue Verordnung!
Jo - Biobäuerin aus Überzeugung
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