Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 16a (2) des Grundgesetzes sowie das europäische Dublin-III-Abkommen wieder eingehalten und angewendet werden.
Begründung
Sowohl Artikel 16a (2) des Grundgesetzes, wie auch das Dublin-III-Abkommen werden seit Monaten ganz offensichtlich nicht angewendet.
Derzeit überqueren täglich mehrere Tausend Flüchtlinge aus diversen EU-Mitgliedsstaaten kommend die Grenze nach Deutschland. Diese werden nicht in die EU-.Mitgliedsländer zurückgeschickt, sondern unter Missachtung des genannten Grundgesetzparagraphen, sowie des Dublin-III-Abkommens aufgenommen, obwohl sie sich bereits in einem (meist in mehreren) EU-Mitgliedsländern befunden haben.
Die Einhaltung des Dublin-III-Abkommens würde Deutschland ferner auch dazu verpflichten keine Flüchtlinge selber unregistriert weiter ziehen zu lassen (bspw. nach Schweden).
Artikel 16a Grundgesetz
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Dublin-III-Abkommen
"Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. In dem Verfahren wird der Staat festgestellt, der für den Asylantrag zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt."
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-02-fluechtlinge-dublin-verfahren.html
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Aufenthaltsrecht - Einhaltung und Anwendung von Artikel 16a (2) GG sowie des Dublin-III-Abkommens vom 02.01.2016
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 16a (2) des Grundgesetzes sowie das europäische Dublin-III-Abkommen wieder eingehalten und angewendet werden.
Begründung
Sowohl Artikel 16a (2) des Grundgesetzes, wie auch das Dublin-III-Abkommen werden seit Monaten ganz offensichtlich nicht angewendet.
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Für diese unzutreffende These, dass das GG nicht eingehalten wird wäre vor dem BVerfG zu klären.
In der einstündigen Veranstaltung mit dem Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle kann ich nirgends heraushören, dass das GG nicht eingehalten wird. Zudem wäre das vor dem EGHMR zu klären.
Auch höre ich nichts heraus, dass die BRD Dublin III verletzt, es ist eine Europäische Lösung anzustreben aber die BRD hält sich an Dublin III, dazu muss man lediglich Dublin III lesen.
---- deutschlandfunk ----
20.01.2016 - Forum Politik
Das Bundesverfassungsgericht in der Krise Europas
Der Präsident des Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, befürwortet ein Zuwanderungsgesetz. Klare Regelungen wären hilfreich, die Rechtsfindung zu erleichtern, sagte er im Deutschlandfunk. Bei der Diskussion über eine Obergrenze für Flüchtlinge dürfe diese Frage nicht mit der des Asylrechts vermischt werden.
Diskussionsleitung: Stephan Detjen, Deutschlandradio und Michaela Kolster, Phönix
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Wenn es angeblich die EU NICHT gibt wundert mich dann doch da Dublin III definitiv EU-Recht ist.
dann gibt es die Möglichkeit der Vertragsverletzungsverfahren oder anderen politischen Druck auszuüben.
Notfalls könnte man auch ganz unverbindlich mit dem Präsidenten des EuGHMR eine Diskussion veranstalten um einige Missverständnisse von "besorgten Wutbürgern" aufzuklären.
Aber auch das wird nichts nutzen, da diese "besorgten Wutbürger" das sowieso als "Veranstaltung der Lügenpresse" bezeichnen würden und deren Ansicht nach auch die Gerichte von der links-grün-nazi-fsaschistischen Elite dazugehören, die aus ihren Ämtern verjagt gehören, laut Tatjana F. (Pegida) sogar nach historischen Vorbildern mit Mistgabeln.
Auch Frauke P. (AfD) hatte schon früher Urteile des BVerfG als nicht nachvollziehbar und schädlich für D-land bezeichnet.
Nur, wie erklärt man diesen "besorgten Wutbürgern" wie unsere Demokratie und Rechtsstaat funktioniert wenn sie es partout nicht verstehen wollen ?
Wie bereits mehrfach erklärt, SIE - Ylander - vermischen Zuwanderung mit Asyl.
Wer ohne Asylgrund zuwandern möchte wird nicht als Asylant anerkannt und darf wieder gehen, und das mit zügigen Asylverfahren und nicht erst nach etlichen Jahren bis überhaupt ein erster Bescheid ergeht.
Offensichtlich ist ihnen aus dem Arbeitsleben nicht bekannt, dass man bei einem erhöhtem Arbeitsaufkommen die Arbeitsprozesse optimiert und notfalls die Anzahl an (Sach)BeArbeitern erhöht um zB eine erhöhte Anzahl an Asylanträgen abzuarbeiten.
Dann lesen SIE - Ylander - einfach nochmals die Petition.
Es steht dort nichts von einem Konzept für die Praxis sondern schlicht und einfach, dass angeblich geltendes Recht nicht eingehalten wird, diese Grundannahme trifft aber nicht zu.
Ansonsten verweise ich gerne auf das was Fr. Merkel seit Monaten zurecht und immer wieder erklärt, die EU-Aussengrenzen sind wichtig und müssen geschützt werden um Schengen aufrecht zu erhalten, dabei ist die Türkei ein wichtiger Partner. Es müssen europäische Lösungen gefunden werden da das im Interesse der EU ist.