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Diskussion zur Petition 62900

Ausländerrecht

Einhaltung und Anwendung von Artikel 16a (2) GG sowie des Dublin-III-Abkommens vom 02.01.2016

Diskussionszweig: GG und Dublin III werden eingehalten und angewendet - Petitionsgrundannahme daher unzutreffend

Nutzer1909254 | 22.01.2016 - 11:01

GG und Dublin III werden eingehalten und angewendet - Petitionsgrundannahme daher unzutreffend

Anzahl der Antworten: 32

A) Das GG und Dublin III werden eingehalten und angewendet, die Petitionsgrundannahme ist daher unzutreffend.
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Aufenthaltsrecht - Einhaltung und Anwendung von Artikel 16a (2) GG sowie des Dublin-III-Abkommens vom 02.01.2016
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 16a (2) des Grundgesetzes sowie das europäische Dublin-III-Abkommen wieder eingehalten und angewendet werden.
Begründung
Sowohl Artikel 16a (2) des Grundgesetzes, wie auch das Dublin-III-Abkommen werden seit Monaten ganz offensichtlich nicht angewendet.
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Für diese unzutreffende These, dass das GG nicht eingehalten wird wäre vor dem BVerfG zu klären.
In der einstündigen Veranstaltung mit dem Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle kann ich nirgends heraushören, dass das GG nicht eingehalten wird. Zudem wäre das vor dem EGHMR zu klären.
Auch höre ich nichts heraus, dass die BRD Dublin III verletzt, es ist eine Europäische Lösung anzustreben aber die BRD hält sich an Dublin III, dazu muss man lediglich Dublin III lesen.

---- deutschlandfunk ----
20.01.2016 - Forum Politik
Das Bundesverfassungsgericht in der Krise Europas
Der Präsident des Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, befürwortet ein Zuwanderungsgesetz. Klare Regelungen wären hilfreich, die Rechtsfindung zu erleichtern, sagte er im Deutschlandfunk. Bei der Diskussion über eine Obergrenze für Flüchtlinge dürfe diese Frage nicht mit der des Asylrechts vermischt werden.
Diskussionsleitung: Stephan Detjen, Deutschlandradio und Michaela Kolster, Phönix
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Zitat: von Ylander
Sie sprechen von der EU. Das ist sehr diffus in der Praxis, bzw., es gibt sie gar nicht.
Wenn es angeblich die EU NICHT gibt wundert mich dann doch da Dublin III definitiv EU-Recht ist.
Zitat: von Ylander
Und wenn sich weiterhin wie bisher andere EU-Staaten verweigern, die Menschen auch nur zu registrieren,
dann gibt es die Möglichkeit der Vertragsverletzungsverfahren oder anderen politischen Druck auszuüben.
Notfalls könnte man auch ganz unverbindlich mit dem Präsidenten des EuGHMR eine Diskussion veranstalten um einige Missverständnisse von "besorgten Wutbürgern" aufzuklären.

Aber auch das wird nichts nutzen, da diese "besorgten Wutbürger" das sowieso als "Veranstaltung der Lügenpresse" bezeichnen würden und deren Ansicht nach auch die Gerichte von der links-grün-nazi-fsaschistischen Elite dazugehören, die aus ihren Ämtern verjagt gehören, laut Tatjana F. (Pegida) sogar nach historischen Vorbildern mit Mistgabeln.
Auch Frauke P. (AfD) hatte schon früher Urteile des BVerfG als nicht nachvollziehbar und schädlich für D-land bezeichnet.
Nur, wie erklärt man diesen "besorgten Wutbürgern" wie unsere Demokratie und Rechtsstaat funktioniert wenn sie es partout nicht verstehen wollen ?

Zitat: von Ylander
bzw., wenn sie es faktisch wegen der Massen bzw. wegen der fehlenden Kontrolle gar nicht können, und auch sonst keine Maßnahmen in Sicht sind, die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nach Deutschland kommen, um sich hier anzusiedeln, zu reduzieren:

Dann heißt das, dass die Arbeit und die Last Deutschland vor die Füße fällt, sind Sie dieser Meinung, und wie begründen Sie dies?
Wie bereits mehrfach erklärt, SIE - Ylander - vermischen Zuwanderung mit Asyl.
Wer ohne Asylgrund zuwandern möchte wird nicht als Asylant anerkannt und darf wieder gehen, und das mit zügigen Asylverfahren und nicht erst nach etlichen Jahren bis überhaupt ein erster Bescheid ergeht.

Offensichtlich ist ihnen aus dem Arbeitsleben nicht bekannt, dass man bei einem erhöhtem Arbeitsaufkommen die Arbeitsprozesse optimiert und notfalls die Anzahl an (Sach)BeArbeitern erhöht um zB eine erhöhte Anzahl an Asylanträgen abzuarbeiten.
Zitat: von Ylander
Wir brauchen ein Konzept für die Praxis. Die Proklamation reiner Rechtstheorie - ob zutreffend oder nicht - hilft gar nichts, wenn sie nicht praxistauglich ist.
Dann lesen SIE - Ylander - einfach nochmals die Petition.
Es steht dort nichts von einem Konzept für die Praxis sondern schlicht und einfach, dass angeblich geltendes Recht nicht eingehalten wird, diese Grundannahme trifft aber nicht zu.

Ansonsten verweise ich gerne auf das was Fr. Merkel seit Monaten zurecht und immer wieder erklärt, die EU-Aussengrenzen sind wichtig und müssen geschützt werden um Schengen aufrecht zu erhalten, dabei ist die Türkei ein wichtiger Partner. Es müssen europäische Lösungen gefunden werden da das im Interesse der EU ist.
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