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Diskussion zur Petition 63094

Geldstrafe

Abschaffung des § 43 Strafgesetzbuch (Ersatzfreiheitsstrafe anstelle uneinbringlicher Geldstrafe) vom 09.01.2016

Diskussionszweig: Geldstrafe - Abschaffung des § 43 Strafgesetzbuch (Ersatzfreiheitsstrafe anstelle uneinbringlicher Geldstrafe)

Petent | 02.02.2016 - 10:18

Geldstrafe - Abschaffung des § 43 Strafgesetzbuch (Ersatzfreiheitsstrafe anstelle uneinbringlicher Geldstrafe)

Anzahl der Antworten: 6

Die Ersatzfreiheitsstrafe hat sich als illegitim, sozial selektiv und kriminalpolitisch kontraproduktiv erwiesen. Die in § 43 StGB vorgesehene automatische Umwandlung uneinbringlicher Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen war von vornherein verfehlt. Die frustrierenden und kostspieligen Versuche, die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen zurückzudrängen, haben sich als nicht zielführend erwiesen. Deutschland liegt mit jährlich ca. 50.000 vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen weit an der Spitze aller europäischen Staaten, während andere Staaten ganz ohne auskommen (Dänemark, Frankreich, Schweden). Deshalb sollte auf diese ebenso sinnlose wie schädliche Institution gänzlich verzichtet werden.

(Quellenangaben können jederzeit nachgeliefert werden)
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