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Diskussion zur Petition 63094

Geldstrafe

Abschaffung des § 43 Strafgesetzbuch (Ersatzfreiheitsstrafe anstelle uneinbringlicher Geldstrafe) vom 09.01.2016

Diskussionszweig: Wie dann sanktionieren ?

Nutzer829928 | 02.02.2016 - 10:58

Wie dann sanktionieren ?

Anzahl der Antworten: 5

Das würde also bedeuten, dass man eine Straftat begeht, und NICHTS passiert, nur weil man die Geldstrafe nicht zahlen kann ?

Das kann man so nicht mittragen geschweige denn mitzeichnen.

Wenn man straftätig geworden ist, muß man dafür auch die Verantwortung tragen. Im Volksmund heißt es: "Die Suppe, die man sich einbrockt, muss man auch auslöffeln.".
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