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Diskussion zur Petition 63094

Geldstrafe

Abschaffung des § 43 Strafgesetzbuch (Ersatzfreiheitsstrafe anstelle uneinbringlicher Geldstrafe) vom 09.01.2016

Diskussionszweig: Protokoll Nr. 4 bekannt?

Nutzer2209584 | 04.02.2016 - 19:57

Protokoll Nr. 4 bekannt?

Anzahl der Antworten: 5

Protokoll Nr. 4
zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind

Fassung des Protokolls Nr. 11 - Straßburg, 16. September 1963


Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung:


Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats -

entschlossen, Maßnahmen zur kollektiven Gewährleistung gewisser Rechte und Freiheiten zu treffen, die in Abschnitt I der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im folgenden als "Konvention" bezeichnet) und in den Artikeln 1 bis 3 des am 20. März 1952 in Paris unterzeichneten ersten Zusatzproto¬kolls zur Konvention noch nicht enthalten sind -

haben folgendes vereinbart:
Artikel 1
Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
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