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Diskussion zur Petition 63708

Nichtraucherschutz

Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzgesetzes vom 04.02.2016

Diskussionszweig: Allgemeines, umfassendes Bundesnichtraucherschutzgesetz, Schutz der Privatsphäre

eiscafé | 17.04.2016 - 18:29

Allgemeines, umfassendes Bundesnichtraucherschutzgesetz, Schutz der Privatsphäre

Anzahl der Antworten: 1

Meine Lunge ist privat!
In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.
Meine Privatsphäre gilt auch für meinen Körper und zum Teil auch außerhalb der Wohnung.
Deshalb brauchen wir ein allgemeines, umfassendes Bundesnichtraucherschutzgesetz.

§ 1 Präambel

(1) Saubere Atemluft ist ein Menschenrecht (u. a. Recht auf Schutz vor geruchlicher, giftmäßiger und staubmäßiger Beeinträchtigung durch andere Menschen als Selbstbestimmungsrecht).

(2) Raucherinnen und Raucher sind in einer Doppelrolle: Zum einen sind sie Opfer einer gewissenlosen Tabak-Nikotindrogen-Industrie und meist verantwortungsloser Erwachsener während der Jugendzeit, zum anderen sind sie Täter, indem sie andere Menschen, mit stinkenden, giftigen und krebserregenden Substanzen zwangsberauchen.

§ 2 Ziel muss die rauchfreie Gesellschaft sein, verbunden mit der Ächtung aller Tabak-Nikotindrogen.

§ 3 Bis dieses Ziel erreicht ist, darf niemand ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabak-Nikotindrogen-Rauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.
Kinder, Schutzbefohlene, Beschäftigte und wirtschaftlich Abhängige (Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) und Personen in ähnlichen Verhältnissen dürfen ausnahmslos (!) keinem Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.

Begründung:
Es geht, wie vielfach angenommen, nicht nur um Gesundheitsschutz, sondern um Beachtung der Menschenwürde! Saubere Atemluft ist ein natürliches Recht, denn natürlicherweise ist unsere Luft an den meisten Stellen der Erde hochgradig rein. Dieses Recht muss jedem Menschen zustehen. Deshalb ist der wie bisher praktizierte, nur selektive Schutz vor Tabakrauch ungenügend. Auch das Gesetz in Bayern im Hinblick auf eine fast rauchfreie Gastronomie stellt nur einen ersten Schritt in Richtung Schutz der Privatsphäre menschlicher Körper vor dem Tabakrauch dar.

Es gibt sehr viele Menschen, welche den Tabakrauchgestank schlicht und einfach nicht ertragen, nicht weil sie es so wollen, sondern weil sie von Natur aus nicht können. Deshalb ist das gefälligst zu respektieren, schon aus reinem Anstand.

Der widerwärtige Gestank von Tabakrauch ist der einzige, welcher früher teilweise gesellschaftlich toleriert wurde, und das meist nur, weil viele Raucher dies wegen ihrer Sucht rücksichtslos durchgesetzt haben. Helfer war dabei die Tabak-Nikotondrogen-Industrie, welche aufgrund von massiver Lobbyarbeit bis heute einen umfassenden Schutz vor dem sog. Passivrauchen verhindert hat. Ja, die Tabak-Nikotindrogen-Industrie, so muss man sie nennen, hat bekanntlich lange Zeit wider besseres Wissen die Schädlichkeit des Rauchens geleugnet.

Auch Tabakdrogenkranke (= Nikotinsüchtige, Nikotiniker) haben kein Recht, andere Menschen in ihrem Wohlbefinden oder ihrer Gesundheit zu beeinträchtigen.

Nichtraucher und Kinder vollzuqualmen ist Diebstahl an ihrer Lebensqualität und Gesundheit.

Sich ständig gegen Tabaksqualm wehren zu müssen in Form von sog. Zivilcourage ist ebenfalls Diebstahl, nämlich an kostbarer Lebenszeit und Lebensenergie.

Um jegliche Diskussionen zu unterbinden ist an bestimmten Orten, auch unter freiem Himmel, das Rauchen ausnahmslos zu verbieten. Rote Ampeln sind bekanntlich ebenso ausnahmslos zu beachten.

Auf öffentlichen Plätzen brauchen wir daher ein ausnahmsloses Rauchverbot. Wenn in Australien an Stränden Rauchverbote möglich sind, dann sollten wir hier doch auch in der Lage sein, die Orte der Geselligkeit rauchfrei zu bekommen.
Rauchverbote in der Öffentlichkeit außerdem wichtig zur Jugendprävention, es gibt weniger negative Vorbilder und es führt zu einer Denormalisierung des Rauchens.

Kinder, Schutzbefohlene, Beschäftigte und wirtschaftlich Abhängige (Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) und Personen in ähnlichen Verhältnissen, sind ebenfalls ausnahmslos zu schützen. Das oftmals angeführte Argument, der Staat hätte in Wohnungen nichts zu suchen, stimmt nicht. Vergewaltigung und körperliche Misshandlung werden ganz selbstverständlich behördlich verfolgt.

Man sollte keine Furcht vor angedrohten Stimmenverlusten durch RaucherInnen haben: In NRW ist ein Bürgerbegehren gegen das neue, strengere NRSG schon im Vorfeld kläglich gescheitert.
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