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Diskussion zur Petition 67028

Inklusion und Teilhabe

Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes unter Beachtung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 01.08.2016

Diskussionszweig: Menschen mit hohem Hilfebedarf

Nutzer13401 | 09.09.2016 - 08:48

Menschen mit hohem Hilfebedarf

Anzahl der Antworten: 1

In Bezug auf Wohnformen außerhalb der Heimunterbringung würde das neue Gesetz eine massive Verschlechterung bringen. Denn nach dem derzeitigen Entwurfsstand des Teilhabegesetz und des Pflegestärkungsgesetz III sollen Menschen mit Behinderung, die in kleinen Wohngemeinschaften wohnen und ambulant betreut werden wollen, ihren Anspruch auf die vollen Leistungen der Pflegeversicherung verlieren.
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung aus der Pflegeversicherung statt bis zu 1.612 Euro nur noch 266 Euro zur Verfügung stehen würden. Die Sozialhilfeträger könnten und würden die Betroffenen aus Kostengründen dazu drängen, in Pflege-Einrichtungen zu ziehen.
Die Chancen, ein möglichst normales und selbst bestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu führen, würden sich dadurch erheblich verschlechtern.

Auch im häuslichen Umfeld sollen Leistungen der Pflege vorrangig in Anspruch genommen werden, was eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verhindern oder zumindest sehr stark erschweren würde.

Fazit: Dieses Gesetz eröffnet die Möglichkeit, zu sagen, dass bei Menschen mit geistigen Behinderungen und hohem Hilfebedarf die Pflegeleistungen im Vordergrund stehen und untergräbt für Menschen mit geistiger Behinderung deren Recht auf Teilhabeleistungen!

Eine weitere Diskriminierung entsteht durch die Vorgabe, dass Fachkräfte für qualifizierte Assistenz nur bei einer „Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung“ erforderlich sein sollen, nicht aber bei „Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung und Begleitung,“ Dies wäre vor allem für Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf eine grobe Diskriminierung.
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