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Diskussion zur Petition 67028

Inklusion und Teilhabe

Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes unter Beachtung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 01.08.2016

Diskussionszweig: Online Petition (wie diese) ist nicht barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung

signMedia | 12.09.2016 - 16:29

Online Petition (wie diese) ist nicht barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung

Anzahl der Antworten: 2

Liebe Moderatoren, liebe Betreiber von Bundestag E-Petition,

aus gegebenen Anlass musste ich (durch Facebookseite Sign-Inklusion) feststellen, dass viele sich mit dem Registrierungsanforderungen nicht klarkommen und somit kein Unterschrift abgeben können, so wie sie es tun würden. Zur Not habe ich einen ScreenCapture von Monitor, wie man E-Petition Unterschrift erstellt und abgibt, erstellen müssen.
Wäre das eigentlich die Aufgabe des Bundes, oder?
Dadurch besteht es die Gefahr, dass ein großer Dunkelziffer von entgangene Unterschriften vorliegt.

Hintergrund hierzu:
Die Schriftsprache Kompetenz erwachsener gehörlosen Menschen beträgt 40% der gehörlosen ein Leseniveau von Zweit- und Drittklässler haben und mehr als 50% sind als "Nichtleser" einzustufen.
Nur 0,5% sind auf allen Sprachebenen kompetent
das ist bereits wissenschaftlich von Verena Krausneker nachgewiesen
Quelle: Verena Krausender, Buch: "TAUBSTUMM BIS GEBÄRDESPRACHIG" (S.34ff, 2006)
Die Studie ist derzeit immer noch aktuell.

Die Muttersprache von Menschen mit Hörbehinderung ist ja visuell orientiert, nämlich "Deutsche Gebärdensprache" und verfügt über eigenständige Sprachaufbau, das dem schriftlichen Sprache überhaupt nicht gemeinsam haben.

Nun stellt hier die Frage, WIE die Menschen mit Hörbehinderung überhaupt die Unterschriften abgeben können, wenn sie die Registrierunganforderungen nicht verstanden haben?
Somit wurde hier die "Zugänglichkeit", gemäß dem Art. 9, UN-Behindertenrechtskonvention, verwehrt.

Einen gesicherten und erfolgreichen Zugänglichkeit ist derzeit nur per Gebärdsprachvideo, einschl. Untertitel möglich.

Einen enormen Kritik muss ich, von Bund verordnete BITV2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 2012), abgeben.
Die §3, BITV2.0 besagt, dass nur zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zu Priorität I einzustufen sind. (also erforderliche Vorgabe)
Alle andere Seiteninhalten fallen unter Priorität II (nicht erforderliche Vorgabe)
Als Beispiel können Sie die Seite des Bundes nehmen (www_bundestag_de).

Damit ging der Schuss wohl nach hinten.

Fazit wäre, dass BITV3.0 ausgearbeitet werden MUSS und ich wäre bereit mitzuwirken, da ich weiss, wo es hackt ... gemäß, "PeerSupport"

Nun, wie wird es mit dem Petition weitergehen, wenn es Dunkelziffer weiterhin besteht?

Herzliche Grüße

Gabriel Nistor
signMedia
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