Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. bei Krankmeldungen von Arbeitnehmern die berufliche Tätigkeit berücksichtigt wird
2. bei überdurchschnittlicher Krankheitsdauer automatisch vom Arzt oder der Krankenkasse eine zweite Meinung bzw. ein ärztlichen Gutachten angefordert wird.
Begründung
zu 1.) für sinnvoll halte ich eine einfache Unterscheidung in Bürotätigkeit und körperlicher Arbeit. Leider passiert es immer wieder, dass Arbeitnehmer, die im Büro arbeiten und zum Beispiel nur einen gebrochenen Arm im Gips haben, krank geschrieben werden. Darauf angesprochen, was machen sie zu Hause, kommt die Antwort, vor`m Fernseher, am Computer oder vor der Spielekonsole zu sitzen. Dafür muss es keine Krankschreibung geben. Ganz anders verhält es sich natürlich bei körperlicher Arbeit.
zu 2.) Natürlich gibt es Arbeitnehmer, die überdurchschnittliche Krankheitstage haben, im Vergleich zum Bundes- oder Branchendurchschnitt. Diese gilt es unabhängig und damit auch den Arzt zu prüfen. Leider gibt es Ärzte, die Gefälligkeits-Atteste ausstellen, denn wenn sie sich weigern laufen sie Gefahr, einen Patienten und damit Kunden zu verlieren. Gemeint sind Arbeitnehmer, die mal ein verlängertes Wochenende, oder auch gleich eine ganze Woche nehmen, weil einzelne Tage auffallen. Dummerweise posten diese Mitarbeiter, das auch noch in den entsprechenden sozialen Netzwerken; sprich "Blaumachern" soll das Leben schwerer gemacht werden.
Und ganz deutlich gesagt, der Genesungsprozess muss natürlich in allen Fällen gewährleistet sein.
Sie versagen also einem Büroangestellten die nötige Ruhe, um eine nicht unbeträchtliche Verletzung ausheilen zu lassen? Und behaupten dann, dass der Genesungsprozess gewährleistet sein muss? Also bitte...
Natürlich scheint es manchmal sinnvoll, eine Amtsärztliche(!) Meinung einholen zu müssen. Das sollte aber nicht die Regel sein, sondern eine absolute Ausnahme bleiben. Und darunter verstehe ich mitunter, die Entlassung des Mitarbeiters wird bereits aus diesem Grunde betrieben, gleichzeitig müssen logischerweise auch Konsequenzen gegen den unrsprünglichen Arzt im Raume stehen.
Anders macht das einfach keinen Sinn. So pauschal wie hier: Keine Mitzeichnung.