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Diskussion zur Petition 68890

Gesundheitswesen

Berücksichtigungen bei Krankmeldungen/Krankschreibungen vom 08.12.2016

Diskussionszweig: Ein Widerspruch...

Alariel | 21.12.2016 - 11:11 (Zuletzt geändert am 21.12.2016 - 12:05 von Alariel )

Ein Widerspruch...

Anzahl der Antworten: 16

Sie widersprechen sich.

Zitat:
Leider passiert es immer wieder, dass Arbeitnehmer, die im Büro arbeiten und zum Beispiel nur einen gebrochenen Arm im Gips haben, krank geschrieben werden.

Zitat:
Und ganz deutlich gesagt, der Genesungsprozess muss natürlich in allen Fällen gewährleistet sein.


Sie versagen also einem Büroangestellten die nötige Ruhe, um eine nicht unbeträchtliche Verletzung ausheilen zu lassen? Und behaupten dann, dass der Genesungsprozess gewährleistet sein muss? Also bitte...

Natürlich scheint es manchmal sinnvoll, eine Amtsärztliche(!) Meinung einholen zu müssen. Das sollte aber nicht die Regel sein, sondern eine absolute Ausnahme bleiben. Und darunter verstehe ich mitunter, die Entlassung des Mitarbeiters wird bereits aus diesem Grunde betrieben, gleichzeitig müssen logischerweise auch Konsequenzen gegen den unrsprünglichen Arzt im Raume stehen.
Anders macht das einfach keinen Sinn. So pauschal wie hier: Keine Mitzeichnung.
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