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Diskussion zur Petition 73717

Verbraucherschutz

Neuorganisation der Verbraucherzentralen vom 15.09.2017

Diskussionszweig: Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine mit einem Dachverband

Elegios | 14.12.2017 - 13:56

Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine mit einem Dachverband

Anzahl der Antworten: 6

Einmal in aller Kürze:

  • Vereine unterliegen nicht dem Verwaltungsrecht, hier gat der Gesetzgeber auch nur bedingten Zugriff, Verbraucherzentralen sind eingetragene Vereine.
  • Als eingetragene Vereine stellen Verbraucherzentralen Interessenverbände dar, was aber auch die Haftung für Beratungen deutlich einschränkt. So hat der Staat auch keinen Einfliuß auf die Beratungsleistung von z.B. dem ADFC. Der ADFC hat m.E. schon mehrfach gegen die herrschene Meinung oder geltendes Recht juristische Aussagen zu "gelrendem Recht" getroffen, ohne dafür belangbar zu sein. Verbraucherzentralen sind keine öffentlich-rechtliche Institution und ihr Beratungsangebot ist auch hinsichtlich des Inhalts unverbindlich und entläßt den Beratung suchenden nicht aus seinen Sorgaltspflichrten zur Prüfung und Validierung.
  • Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisiert und werden auch von den Ländern unterstützt. Damit ist man beim Bund an der falschen Adresse.
  • Was auf Landesebene allenfalls forderbar wäre, wäre der Nachweis einer hinreichend qualifzierten Beratung, um Landesmittel gewährt zu bekommen.

Es entsteht kein Beratungsvertrag bei Nutzung des Beratungsangebots, die Beratung erfolgt unentgeltlich und auf unverbindlicher Ebene, also auch keine Vergleichbarkeit zu den in Analogie geführten Beispielen. Das ist schon eine Frage der Allgemeinbildung, dies zu wissen.

Das sollte reichen; keiner Mitzeichnung.
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