Text der Petition
Mit der Petition wird eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert, da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte begünstigen.
Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängt viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben.
Begründung
Als Kleinunternehmerin sehe ich mich wie viele andere Unternehmen durch den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen schikaniert und in meiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Abmahnungen sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen. Dieses Instrument wird jedoch in zunehmendem Maße von Abmahnvereinen und spezialisierten Rechtsanwälten als Einkommensquelle missbraucht, um unter dem Deckmantel wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen Abmahngebühren und hohe Vertragsstrafen einzufordern.
Hierbei werden Unternehmen zu Hunderten wegen oft geringfügiger Formfehler auf ihren Websites oder in ihren Online-Shops abgemahnt. Insbesondere Kleinunternehmer und Existenzgründer können die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Rechtsstreit häufig nicht aufbringen und sehen sich daher dazu genötigt, sich dem Abmahner zu unterwerfen (Zahlung der Abmahngebühren, Unterzeichnung einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung). Diese verpflichtet den Abgemahnten im Wiederholungsfall zur Zahlung hoher Vertragsstrafen (im vier- bis fünfstelligen Bereich).
Aufgrund der Vielzahl der einzuhaltenden Formvorschriften und Informationspflichten, sowie weit gefasster Unterlassungserklärungen, ist die Wiederholungsgefahr auch bei ernsthaftem Bemühen um Rechtskonformität groß. Auf der Seite der Abmahner ist dies ein Millionengeschäft, für die abgemahnten Unternehmen kann dies den Ruin bedeuten. Jedes zweite Unternehmen fühlt sich nach einer aktuellen Befragung von Trusted Shops durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. Viele beenden deshalb – dies ist auch die Erfahrung der IHK´s - das Gewerbe. Hier werden aus Gewinninteresse Existenzen und Lebensträume vernichtet und es entsteht ein erheblicher gesamtwirtschaftlicher Schaden.
Die bisherigen Reformen konnten die Schlupflöcher für Abmahnmissbrauch nicht beseitigen. Unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist es auch für Gerichte schwierig, dieser Praxis Einhalt zu gebieten. Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern DIHK hat mit anderen Wirtschaftsverbänden die Situation in einem Positionspapier dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Reform erarbeitet. Diese beziehen sich auf
- eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern (Aktivlegitimation),
- verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen,
- verfahrensrechtliche Änderungen, die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können.
Abmahnmissbrauch widerspricht den ethischen Grundlagen einer gerechten Wirtschaftsordnung und der Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes, eine Gesetzesreform ist dringend erforderlich.
und somit Verstöße, welche die Verwendung einzelner Begrifflichkeiten oder Textbausteinen betreffen, sehr leicht auffindbar sind , sondern dass in diesem Falle auch die mir bekannten Vereine, welche Rechtssicherheit durch eine Mitgliedschaft garantieren (z.B. der Händlerbund) - die Produktbeschreibungen davon ausnehmen.
Dazu kommt, dass in bisherigen Urteilen, letztendlich immer der Händler haften musste - auch für technische Fehler, welche durch die Plattform die er nutze begründet waren.
So dass der Händler , welcher eine Plattform für seinen Verkauf nutzt, doppeltes Risiko trägt.
Einerseits wird er besonders leicht entdeckt - wenn sich mal ein Fehler einschleicht (...der vielleicht tatsächlich nur ein Flüchtigkeitsfehler ist), andererseits muss er selbst dann haften, wenn er noch nicht einmal selber schuld ist !!!!
In dem Fall, wenn z.B. Änderungen in den Produktbeschreibungen nicht zuverlässig abgespeichert werden ! Ist dem Händler dieser Umstand nicht bewusst und er muss nach einer Gesetzesänderung möglicherweise in Hunderten Produkten einen Begriff entfernen, dann wird er dafür haftbar gemacht, wenn in 1-2 Produkten diese Änderung nicht abgespeichert wurde (...aufgrund von Systemfehlern ???) Und welche Plattform würde solche Fehler im System schon zugeben - damit wäre ja das Ende der Plattform besiegelt. Also werden einzelne Unternehmer, wegen einzelner Produkte abgemahnt, die sie SELBSTVERSTÄNDLICH geändert haben. Wie dämlich müsste man auch sein, um so etwas nicht zu ändern, wenn man denn davon davon. Noch schlimmer ist es, wenn dann Vertragsstrafen eintrudeln für Begriffe, die der Händler natürlich nach seiner Abmahnung akribisch entfernt hat.
Was ist das für ein Unrechtsstaat ! Wo die großen Plattformen davon kommen und nicht für ihre Fehler gerade stehen müssen, sondern der "unschuldige Händler"(der womöglich noch hunderte Euro im Jahr für eine Mitgliedschaft in einem rechtsberatenden Verein ausgibt) zur Kasse gebeten wird ?