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Diskussion zur Petition 77477

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Aufnahme von psychischem Missbrauch als Straftat ins Strafrecht vom 21.03.2018

Diskussionszweig: Kaum ein Gericht interessiert sich für § 1 und 2 GG

Forttik | 03.04.2018 - 15:36

Kaum ein Gericht interessiert sich für § 1 und 2 GG

Anzahl der Antworten: 3

Sonst würden viele andere negative und destruktive Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die von jemandem (="Täter") ausgeführt werden der nur auf seinen eigenen Vorteil aus ist und der den Nachteil, den er anderen dadurch einbrockt nicht kümmert, nicht völlig aussen vorgelassen werden

Es wäre wünschenswert, wenn in Verhandlungen zumindest das Ergebnis des Verhaltens Einzelner mit gewichtet werden würde, da somit ein verantwortungsvolles Verhalten belohnt und nicht - wie jetzt - ein rücksichtsloses, arrogantes Verhalten unberücksichtigt bleibt und deshalb sogar noch gerichtlich honoriert wird.
Die Benachteiligten werden damit nochmals gedemütigt.
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