Text der Petition
Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, zu beschließen, dass psychischer Missbrauch als Straftat in das Gesetz aufgenommen wird und entsprechend nachverfolgt und bestraft wird. Er möge weiterhin beschließen, dass es im ersten Schritt einen Schutz vor Narzissten gibt. Um dies nachzuvollziehen, sollen psychologische Gutachten von ausgebildeten Experten als Grundlage dienen.
Begründung
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung u. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen u. häuslicher Gewalt trat am 1. August 2014 in Kraft. Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen u. Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss u. sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert u. die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Immer mehr Frauen u. Männer werden Opfer von psychischem Missbrauch, u.a. in Form von häuslicher Gewalt. Dabei sind auch oft Kinder betroffen, die besonders schutzbedürftig sind. Derzeit wird psychischer Missbrauch in Deutschland oft noch nicht geahndet, da er schwer nachvollziehbar ist. Des Weiteren ist es häufig der Fall, dass die Opfer durch die Täter noch als die Schuldigen dargestellt werden u. dadurch keine Unterstützung erhalten. Eine Klärung der Tatsachen ist in diesem sensiblen Bereich jedoch notwendig. Häusliche Gewalt betrifft aber alle Bildungs- u. Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen u. Kulturen. Studien für Deutschland u. Europa belegen, dass etwa ein Viertel aller Frauen in Deutschland irgendwann in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt wird. Auch Kinder sind von dieser Gewalt betroffen, wenn sie in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten. Diese Kinder neigen dann oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert bzw. umgehend gestoppt werden. Gewalterfahrungen werden von Opfern häufig als schwerwiegende Eingriffe in ihre Persönlichkeit erlebt, die Ängste oder gar erhebliche traumatische Beeinträchtigungen auslösen können. Da dies oft im Verborgenen stattfindet u. sie somit ihren Schein nach Außen wahren können. Kommt es zu einer Anzeige durch das Opfer wird diese meist aufgrund von fehlenden Beweisen abgetan. Daher ist es in einem 1. Schritt wichtig besser auf diese Anzeigen zu reagieren u. die Opfer zu schützen. Die Idee ist die Einrichtung einer Instanz, die die Täter psychologisch begutachten, um die Anzeige des Opfers zu stützen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind können langfristige psychische Schäden verursacht werden, wenn psychische Gewalt zum Alltag gehört. Hier gilt es einen Schutz aufzubauen u. ein Programm zu entwickeln, dass Kinder, die manipuliert u. dadurch psychisch bedrängt werden, schützt. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung wäre hierzu ein erster Schritt, um auch nicht kassenärztliche Therapeuten nutzen zu können. Um Kinder zu schützen, ist es wichtig, dass die Eltern stabilisiert werden. Darüber hinaus soll es zulässig werden, dass aufgezeichnete Telefonate oder andere Aufzeichnungen als Beweise anerkannt werden. Die Petition soll das Thema in die Öffentlichkeit tragen u. Lösungsansätze finden, die juristisch tragbar sind.
Misshandlung durch psychisches Quälen dürfte wohl gleich zusetzen sein mit psychischem Missbrauch.
Da dieser Paragraph nur für Schutzbefohlene gilt, müssten hier entsprechende Änderungen vorgenommen werden, damit er z.B. auch für z.B. existenziell Abhängige (Ehemänner oder Ehefrauen) gilt.
Problem nur, dass Staatsanwaltschaften schon jetzt für diese Straftatbestände kein Interesse zeigen.
Wieviele Schüler als Schutzbefohlene werden täglich durch Lehrkräfte an Schulen ganz gezielt gemobbt bzw. psychisch gequält.
Versuchen Sie dies mal anzuzeigen. So etwas interessiert Staatsanwälte nicht und bei häuslicher psychischer Gewalt wird es leider auch keinen interessieren.
Kennt jemand ein Urteil, wo ein Lehrer wegen psychischer Quälerei von Schutzbefohlenen verurteilt wurde oder Eltern wegen psychischer Quälerei ihrer Kinder?
Grundproblem auch hier: Gesetzte nützten nichts, wenn sich die verantwortlichen Staatsorgane nicht dafür interessieren werden.
Gesetzestext:
§ 225 Strafgesetzbuch
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.