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Diskussion zur Petition 80297

Zivilprozessordnung

Änderung der §§ 79 und 78 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 28.05.2018

Diskussionszweig: Verfahren Az. 3188/18 BVerfG ... gerade Verfassungsbeschwerde erhoben...

MrWise | 27.06.2018 - 21:33 (Zuletzt geändert am 27.06.2018 - 21:37 von MrWise )

Verfahren Az. 3188/18 BVerfG ... gerade Verfassungsbeschwerde erhoben...

Anzahl der Antworten: 1

Tatsächlich rechne ich mir ganz gute Chancen aus, dass der § 78 ZPO sich in dieser Form in einigen Tagen ohnehin erledigt haben wird. Mein Antrag auf richterliche Entscheidung wurde konkret am 25.06.2018 dem Bundesverfassungsgericht zugestellt. Mal schauen was sich hier die Tage ergibt...

Tatsächlich habe ich u. A. aber auch deinen Fall in der Verfassungsbeschwerde beachtet! Denn konkret definiert der Gesetzgeber - im Rahmen der Verfassungsmäßigen Ordnung - die Referendarzeit als konkrete Befähigung, welche die Berufseinschränkung verfassungsrechtlich legitimiert.

Allerdings ist dieser Wille des Gesetzgebers nun ohnehin durchbrochen worden, im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien bzw. konkret i.V.m dem EuRAG, nach welchem ausländische Jura-Studenten die Referendarzeit hierdurch umgehen können, während deutsche Studenten zur Referendarzeit gezwungen werden.

Im Endeffekt zeigt der gesetzgeber durch § 79 Abs. 3 ZPO ja selbst auf = Es gibt bessere Wege! Entsprechend sollte hier desweiteren das Übermaßverbot greifen usw. [...] also Sachlich bin ich im Grunde fest überzeugt vom Erfolg - allerdings: Wenn Richter wollen, dann finden sie einen Weg! Ob Subsidiarität, fehlende Bedeutsamkeit etc. schlussendlich liegt es nun in der Hand des BVerfG :)
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