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Diskussion zur Petition 83509

Kassenarztrecht

Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur vom 22.08.2018

Diskussionszweig: Missbrauch durch Praxissoftware-Anbieter

ava | 14.09.2018 - 09:19

Missbrauch durch Praxissoftware-Anbieter

Anzahl der Antworten: 3

Eine Einführung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ist notwendig und sinnvoll! Eine Verpflichtung und Fristsetzung durch den Gesetzgeber ebenso! Anders wird man das Gesundheitswesen nicht mit einer einheitlichen und zumindest einigermaßen sicheren Kommunikationsmethode zugunsten der Patienten verknüpfen.
Leider zögere ich als Anhänger der TI trotzdem mit der Anbidung. Mein Praxissoftware-Anbieter verlangt über 100€/Monat für die Software-Anbindung (bzw. verpflichtende Modulwartung) - ein absoluter Mondpreis für die technische Realisierung, dass ein paar Daten durch eine Leitung geschickt werden. Software-Anbieter wissen um Ihr Monopol und um die hohe Hürde, die ein Anbieterwechsel bedeutet. Sie nutzen es einfach aus...
Der TI droht somit das Schicksal des BER, die Firmen die bei der Realisierung mitmachen müssen halten einfach die Taschen auf, Verzögerungen interessieren nicht.
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