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Diskussion zur Petition 83509

Kassenarztrecht

Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur vom 22.08.2018

Diskussionszweig: Diese Petition ist der Offenbarungseid des KV-Systems

fjmvw | 14.09.2018 - 09:31

Diese Petition ist der Offenbarungseid des KV-Systems

Anzahl der Antworten: 18

Dass die Vorsitzende der Vertreterversammlungen der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayern) eine Petition einreicht, weil sie sich auf Grund des Handelns des Gesetzgebers ungerecht behandelt fühlt, ist der Offenbarungseid des KV-Systems. KV-Vorstände sind offenkundig nach eigener Einschätzung nicht einmal dazu in der Lage, die Ärzte selbst vor dem offensichtlichsten Unsinn zu bewahren.

Mittlerweile haben alle KV-Vorstände in Deutschland die Ärzte dazu aufgerufen, diese Petition mitzuzeichnen. Wenn die Vertreter von 150.000 Ärzten, obwohl sie selbst an der Spitze des administrativen Apparates stehen, keine andere Chance sehen ihr Anliegen zu Gehör zu bringen, als das Instrument der Petition dafür zu missbrauchen, dann spricht das Bände.

Das Instrument der Petition ist für Bürger gedacht, die sonst keine Möglichkeit sehen, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Köperschaften des Öffentlichen Rechts, insbesondere so unmittelbar bei den Ministerien angesiedelte wie KBV und KV, haben andere Möglichkeiten, ihre Bedenken vorzutragen.

Damit legt diese Petition die Frage nahe: Wenn die KV-Vorstände nicht einmal qua Amt solche Ungerechtigkeiten verhindern können, was können sie dann überhaupt?
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