Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit die gesetzliche Frist nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für die verpflichtende Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur verlängert und niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht schuldlos ab dem 01.01.2019 mit einem Honorarabzug sanktioniert werden.
Begründung
Laut E-Health-Gesetz sollen alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen bis zum Ende des Jahres 2018 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Die bestehenden Rahmenbedingungen sind allerdings so problematisch, dass sich die meisten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können:
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (kurz: gematik) konnte bisher keine weiteren für den TI-Anschluss erforderlichen Geräte, insbesondere TI-Konnektoren, zulassen. Obwohl die gematik vier Konnektoren in Aussicht gestellt hatte, ist bis dato nur ein Komponentenpaket eines Anbieters auf dem Markt verfügbar (Stand: 22.08.2018).
Und das bedeutet: Nur Praxen, die auch ein mit dem bisher zugelassenen Konnektor kompatibles Praxisverwaltungssystem (PVS) im Einsatz haben, können sich bedenkenlos an die TI anbinden. Für Praxen, die ein PVS eines anderen Anbieters nutzen, ist eine Anbindung unter den aktuellen Rahmenbedingungen - sowohl in finanzieller als auch in technischer Hinsicht - mit eindeutigen Risiken verbunden. Das zeigen bisherige Erfahrungsberichte von Niedergelassenen.
Trotz alledem droht die Gesetzgebung den Praxen weiterhin mit einem Abzug ihres Honorars in Höhe von einem Prozent, wenn sie sich nicht fristgerecht bis zum Jahresende 2018 an die TI anschließen.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen aber die Zeit erhalten, sich mit den TI-Komponenten ihres PVS-Anbieters ausstatten zu können, und dürfen nicht durch Sanktionen zu einem Vertragsabschluss mit einem anderen TI-Anbieter genötigt werden.
Eine nutzbringende Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht zu Lasten der Ärzte und Psychotherapeuten gehen. Denn diese sind nicht dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Geräte größtenteils noch nicht zugelassen und auf dem Markt verfügbar sind.
Die gesetzlich vorgesehene Einführungsfrist muss daher verlängert werden! Eine solche Fristverlängerung aus Marktgründen wurde bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Da sich an den Marktbedingungen nichts Grundsätzliches geändert hat, muss eine erneute Verlängerung erfolgen.
ich habe mir schonmal ausgerechnet, was es mich kosten wird, wenn ich weiter abwarte und mich nicht bis Jahresfrist an die TI anbinde...
Ich habe mir auch überlegt, was es mir bringt:
1. Das gute Gefühl keine Versichertengelder zu verschwenden, entgegen gesetzlicher Vorgaben für sicher überteuerte und möglicherweise unausgereifte Technik einiger Monopolisten, welche sich jetzt lächelnd die Taschen füllen.
2. Die Wahrung meiner unternehmerischen Freiheit, nämlich dann zu investieren, wenn ich den geeigneten Zeitpunkt unter Abwägung von Kosten, Nutzen und Risiken für mich und meine Patienten für gekommen halte.
Bitte bedenkt:
Eine schlechte oder zu teure Investition wird nicht dadurch wirklich besser, weil sie aus dem grossen anonymen GKV-Topf bezahlt wird.
Ja, wir müssen uns digital bewegen, aber nicht unter Druck und zu jedem Preis.
Ich bin es mir Wert, hier "Nein" zu sagen, abzuwarten und mal 1% Honorarabzug zu riskieren.
Das letzte Wort ist ja vielleicht noch nicht gesprochen.
Herzlichst
Dr. M. Keul