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Diskussion zur Petition 84271

Arzneimittelwesen

Änderung der Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten vom 26.09.2018

Diskussionszweig: Die gesetzliche Grundlage für Kontrollen ist doch bereits geregelt.

Nutzer63740 | 04.10.2018 - 21:46 (Zuletzt geändert am 04.10.2018 - 22:04 von Nutzer63740 )

Die gesetzliche Grundlage für Kontrollen ist doch bereits geregelt.

Anzahl der Antworten: 2

Die Petition fordert eine eine Änderung der Regelung für die Herstellung von Krebsmedikamenten.

In § 64 Arzneimittelgesetz steht doch bereits folgende Regelung:

Sie ( Behörde) hat dafür auf der Grundlage eines Überwachungssystems unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken in angemessenen Zeitabständen und in angemessenem Umfang sowie erforderlichenfalls auch unangemeldet Inspektionen vorzunehmen und wirksame Folgemaßnahmen festzulegen. Sie hat auch Arzneimittelproben amtlich untersuchen zu lassen.

Je nach Herstellungsbetrieb bzw. Art der Apotheke ergeben sich hier doch verschiedene notwendige Intervalle. (angemessen, erforderlich)

Diese Regelung gilt doch nicht nur für Apotheken, welche Krebsmedikamente herstellen.
Deshalb können in einem Bundesgesetz keine genaueren Regelungen stehen.

Diese Kontrollen in "angemessenem Umfang etc." ist deshalb Ländersache bzw. Sache der ausführenden Behörde., welche offensichtlich ihre Arbeit nach den geltenden Gesetzen nicht erledigen.
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