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Diskussion zur Petition 85363

Heilberufe

Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018

Diskussionszweig: Hinweis der Moderation - bzgl. Anfragen hinsichtlich der Gültigkeit von "Mitzeichnungen per Whatsapp-Link"

Admin | 07.12.2018 - 13:22 (Zuletzt geändert am 07.12.2018 - 18:14  von Admin )

Hinweis der Moderation - bzgl. Anfragen hinsichtlich der Gültigkeit von "Mitzeichnungen per Whatsapp-Link"

Anzahl der Antworten: 0

An die Moderation wurden mehrere Anfragen herangetragen, ob die "Mitzeichnung per übermittelten Whatsapp-Link" möglich ist bzw. dann auch gültig sei. Nach Betätigen des Links würde eine erfolgreiche Mitzeichnung suggeriert werden.

[Die nach dem Betätigen des - z. B. per Whatsapp übermittelten - Links ersichtliche Mitteilung ist lediglich die vormals automatisch systemgenerierte Information an den bereits registrierten Nutzer über seine erfolgreiche Mitzeichnung. - Ein missbräuchliches Weiterleiten dieses Links durch z. B. diese Nutzer ergibt für andere Interessenten nicht automatisch eine Mitzeichnung.]

Das heißt, eine alleinige Mitzeichnung per (weitergeleiteten) Whatsapp-Link ist nicht möglich.

Generell ist die Mitzeichnung nur für registrierte/angemeldete Nutzer auf der Plattform ePetitionen möglich. Sofern sich ein Nutzer erstmalig auf dieser Plattform registriert hat, erhält er im Nachgang eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser Link muss betätigt werden, damit die Registrierung und auch die Mitzeichnung vollständig abgeschlossen werden.

Sobald ein Nutzerkonto aufgrund der vormaligen Registrierung vorliegt, ist für spätere weitere Mitzeichnungen lediglich die Anmeldung des Nutzers mit seiner zum Nutzerkonto dazugehörigen E-Mailadresse und dem selbst vergebenen Passwort erforderlich. - Die Mitzeichnung wird dann unmittelbar gezählt und der Nutzer erhält die Information, dass die Petition erfolgreich mitgezeichnet wurde.
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Zusammenfassung:
Die alleinige Betätigung eines - z. B. über Whatsapp etc. (nicht von ePetitionen) - missbräuchlich zugesandten Links (ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Plattform ePetitionen) generiert keine anschließende automatische Mitzeichnung.
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Die Registrierung ist allein auf dieser Internetseite vorzunehmen:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/registrieren.html

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