Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .
Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.
Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.
Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.
Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.
Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.
ich hoffe zutiefst, dass unsere Gesellschaft bereit für eine neue Familienpolitik und offen für zeitgemäße Betreuungsmodelle für Trennungskinder ist. Aufmerksam habe ich die Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag verfolgt und hoffe, dass die Initiatoren entsprechend Gehör finden. Ich bin verwundert über die Gegenargumente vieler Politiker, gerade, wenn man hört auf welchen realitätsfremden und wenig zeitgemäßen Annahmen diese beruhen. Die meisten Sachverständigen sagen, dass sie kein Betreuungsmodell vorschreiben wollen. Aber genau das ist in der aktuellen Rechtsprechung doch längst gang und gebe. Residenzmodell – einer zahlt – einer betreut – fertig. Die Chancen, die eine Doppelresidenz bietet, werden oft einfach vom Tisch gewischt.
An dieser Stelle erst einmal vielen Dank an alle Beteiligten der Projektgruppe Doppelresidenz um Markus Witt und die vielen anderen Verbände für Ihre Mühen.
Es gibt in Deutschland neben gesellschaftlichen Barrieren, unterschiedlich gelebte Rollenverteilungen in den Familien. In vielen Familien, vor allem in den alten Bundesländern, verdient der Mann das Geld und die Frau bleibt nicht selten für den Rest ihres Lebens Hausfrau. Dass sich eine Frau in eine absolute Abhängigkeit begibt, wegen dem oder der Kinder für immer zur Hausfrau degradieren lässt, und sich weder beruflich oder privat verwirklichen will, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich selbst bin Vater einer 12-jährigen Tochter und im Osten der Republik groß geworden. Eine Hausfrau kannte ich nur vom Hörensagen. Wir haben unsere Tochter während unserer Beziehung gemeinsam liebevoll betreut und uns annähernd gleichermaßen um sie gekümmert. Auch gearbeitet haben wir natürlich beide. Nach der Trennung vor vier Jahren war es für mich nur logisch und selbstverständlich, dass wir uns auch beide weiterhin um unsere Tochter kümmern und für sie da sein werden. Aber da habe ich die Rechnung ohne meine Ex–Partnerin und unserer Rechtsprechung gemacht. Plötzlich sollte ich nur noch jedes zweite Wochenende gut für unsere Tochter sein. Alles andere wäre nicht im Sinne des Kindeswohls. Was genau war das noch mal? Und wer entscheidet das? Keinen Alltag mehr – kaum noch Kontakt – für mich war das undenkbar. Auch ich habe hunderte Windeln gewechselt, mir die Nächte um die Ohren geschlagen, sie jahrelang zum Kindergarten gebracht und abgeholt. Ich war sogar Mitglied im Elternrat der Schule.
Meine Tochter war zu dem Zeitpunkt 9 Jahre alt, hatte große Verlustängste und nun sollte sie staatlich gefördert und gesellschaftlich legitimiert von mir entfremdet werden? Und als wäre dies nicht genug Demütigung, lag im Briefkasten auch ein schönes Schreiben vom Jugendamt mit den Unterhaltsforderungen. Ich war völlig am Ende und versuchte trotzdem mit Hilfe des Jugendamtes ein zumindest ähnliches Betreuungsmodell wie vor der Trennung zu erwirken. Vergeblich. Meine Tochter hat bei der Anhörung „ausgesagt“, dass sie 60% bei mir und 40% bei der Mutter leben wollte. Wir haben tatsächlich ein Wechselmodell vereinbart. Und nun raten Sie einmal warum. Nicht weil unsere Beraterin oder gar unsere Tochter es wollte. Sondern weil ich angeboten habe, den vollen Unterhalt trotz Wechselmodell zu zahlen. Plötzlich war das Kindeswohl nicht mehr gefährdet. Prima oder? Und damit wären wir beim nächsten Thema. Meine Ex– Partnerin stimmte also sicherheitshalber einer Betreuung von 47% (ich) und 53% (sie) zu, da sie so auch rechtskonform 100% des Unterhaltes verlangen durfte. Damit bezahle ich monatlich die gleiche Summe wie ein Vater, der sich überhaupt nicht um sein Kind kümmert und die Rechtslage lässt es zu. Ich habe neben dem Unterhalt, bei fast 50%iger Betreuungszeit, natürlich noch die alleinigen Kosten für die Wechsel, das Kinderzimmer, Verpflegung und Urlaub und so weiter. Das finde ich zutiefst ungerecht. Meine Ex–Partnerin geht ebenfalls Vollzeit arbeiten und hat mit Kindergeld trotzdem noch weit über 550€ im Monat zu Verfügung, bevor sie den ersten Euro ihres eigenen Geldes für unser Kind einsetzen müsste. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sie das schon einmal machen musste.
In unserem Fall wäre ein gesetzlich verankertes Leitbild über ein modernes und gleichberechtigtes Familienrecht absolut hilfreich gewesen und hätte uns und vor allem unserer Tochter viel Stress und Streit erspart.
Wenn Familien sich dafür entscheiden, dass einer Geldverdiener und eine(r) Hausfrau ist, dann wird es auch nach der Trennung so sein. Wenn das dann noch für alle Familienmitglieder okay ist, dann ist ja alles in Butter. Nur leiden moderne Familien unter dieser gesellschaftlichen Vergangenheit und der Gesetzgeber tut sich schwer, die Gewohnten und in vielen Rechtsbereichen verankerten Paragraphen zu modernisieren. Alle staatlichen und gesellschaftlichen Bemühungen bezüglich der Gleichberechtigung von Frau und Mann zeigen sich auch nach einer Trennung, bei der viele Mütter wie selbstverständlich die Mitnahme der gemeinsamen Kinder als Entschädigungszahlung für die gescheiterte Partnerschaft ansehen. Die aktuelle Rechtsprechung fördert die Behandlung der Kinder als Privateigentum ihrer Mütter. Verantwortungsbewusste Väter sind weitestgehend von dem Gutdenken und Verstand der Mütter abhängig.
Ich kenne in meinem Bekanntenkreis wirklich keinen einzigen Vater (ob Teilzeitvater oder nicht), der sich nicht gleichermaßen wie die Mutter um seine Kinder kümmert oder kümmern möchte. Sowohl meine Ex–Partnerin als auch ich haben mittlerweile neue langjährige Partner und diese verstehen sich beide super mit unserer Tochter. Ein Wechselmodell auf Augenhöhe ist für uns die absolut beste Lösung und deshalb unterstütze ich Ihre Projektgruppe zu einhundert Prozent und hoffe, dass sich noch viele Menschen anschließen um endlich Kindern zwei Zuhause geben zu können.
Ach übrigens, da meine Tochter nun 12 Jahre geworden ist, steigt ihr Unterhaltsanspruch. Und raten Sie mal, von welchem Amt ich nun wieder einmal Post im Briefkasten hatte...
AR