Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 89647

Einkommensteuer

Pauschbeträge unabhängig von der Form der Behinderung (gemäß § 33b EStG) vom 02.01.2019

Diskussionszweig: Gleichbehandlung macht ungleich.

Rolfpaul123 | 14.06.2019 - 16:59

Gleichbehandlung macht ungleich.

Anzahl der Antworten: 8

Es geht m.E. nach nicht darum, alle Menschen mit Behinderungen , gleich welcher Art, hauptsache die % sind gleich, auch gleich zu behandeln.
Werfen sie doch mal einem Vogel-Löwen-Pferd-Pinguin, im Zuge der Gleichbehandlung zum Fressen ein Kottelett hin. Keiner soll sich beschweren, denn Jeder hat das Gleiche bekommen.
Ein Schuh wird daraus, wenn jeder individuell gleich behandelt wird.
Alos, 30% Behinderung kann bedeuten, dass es im täglichen Leben keine spürbaren Nachteile gibt.
Bei einem Anderen kann es aber bedeuten, dass er täglich bestimmte Hilfen oder Hilfsmittel benötigt. (erkaufen) Nur diese Menschen, die einen höheren Lebensaufwand haben, sollen vom Steuerzahler eine finanzielle Hilfe erhalten, damit sie nicht benachteiligt werden.
Da reicht die Erreichung von....% Behinderung nicht aus. Nachteilsausgleich nennt man so etwas, nicht Anspruchsdenken.
Nur einmal zur Erkenntnis: 100% Gehbehinder (Rollstuhlfahrer) im Vergleich zu 100% blind, da sagen die % nichts über die wirkliche Benachteiligung im Alltag aus.
Behindertengerechte Wohnung plus Rollstuhl im Vergleich zur Orientierungslosigkeit, nicht alleine Essen zubereiten, Kleidung zusammenstellen, das Haus verlassen können ohne Hilfsperson.....
6 Personen finden diesen Beitrag hilfreich