Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das 5G-Mobilfunknetz in Deutschland nicht einzuführen.
Begründung
Derzeit erwägen zahlreiche Staaten einen Netzwerkausstatter vom 5G-Netz auszuschließen, da Befürchtungen bezüglich Ausspähung bestehen.
Zahlreiche Chat- und Messenger-Apps zeigen, dass durch die Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine sichere Kommunikation möglich ist, auch wenn der verwendete Transportweg selbst nicht sicher ist.
Wenn bei 5G die Sicherheit des Netzes bereits durch einen einzelnen Hersteller von Infrastruktur ausgehebelt werden kann, dann ist 5G bereits konstruktiv unsicher. Da die Standardisierung abgeschlossen ist, ist dies auch nicht heilbar.
Ist ein 5G-Netz aufgebaut und in Betrieb, so kann es jederzeit passieren, dass ein Hersteller von verwendeten Komponenten unter einen Einfluss gerät, der es nicht mehr erlaubt, für dessen Produkte vertrauenswürdige Updates zu erhalten (oder auch Ersatzteile).
Dies könnte z. B. derart passieren, dass eine Regierung Herstellern im Land vorschreibt, ihre Produkte mit einer Hintertür zu versehen und dies geheim zuhalten.
In einem solchen Fall bliebe nur die Möglichkeit, das 5G-Netz abzuschalten, mit den daraus resultierenden finanziellen Folgen.
Daher sollte Deutschland abwarten, bis ein sicheres 6G-Mobilnetz (sechste Generation) errichtet werden kann.
Die derzeitige Position der Bundesregierung bzw. BfS zu Risiken mobiler Datenübertragung beruht neben eigener Stellungnahmen auch auf der Arbeit von Organisationen wie ICNIRP und SCENIHR. Häufig wird SCENIHR 2015 “Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF)” zitiert. Dieses Dokument stellt den aktuellen Stand der Wissenschaft so dar, als gäbe es aus wissenschaftlicher Perspektive derzeit keinen Grund zu Bedenken.
Zwei Beispiele sollen zeigen, dass diese Position jedoch keinen wissenschaftlichen Konsens darstellt:
1. Zu dem Dokument von SCENIHR gibt es eine Kritik von Dr. M. Pall, emeritierter Professor für Biochemie und medizinische Grundlagenforschung an der Washington State University, USA (Kapitel 5 in [1]). Demzufolge gibt es starke Indizien dafür, dass das SCENIHR Dokument aufgrund methodischer Fehler in der angeblich systematischen Auswertung zu keinem objektiven, sondern verzerrten Bild des aktuellen Forschungsstandes gelangt. Eine Auswahl schädlicher Wirkungen, für die auch ein wissenschaftlich fundierter Mechanismus vorliegt, der diese Wirkungen auch unterhalb der auf thermischen Effekten beruhenden Grenzwerte erklärt: Erhöhung des Krebsrisikos, hormonelle Effekte (einschließlich geringerer Fruchtbarkeit), Zelltod (eine Ursache für neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer), oder neurologische Effekte wie beispielsweise Schlafstörungen. Auf mögliche Befangenheit seitens der Experten, die dieses Dokument erstellt haben, wurde auch die EU bereits 2015 von 40 Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) aufmerksam gemacht (siehe [5]).
2. Ein Versuch seitens ICNIRP, sorgfältig durchgeführten und relevanten wissenschaftlichen Studien, die Risiken belegen, ihre Objektivität, Relevanz und Reliabilität abzusprechen wird auch durch Dr. R.L. Melnick [4] geprüft: Es geht um die NTP TR 595 von 2018. Dort wurden klare Anzeichen von krebserregender Aktivität ("clear evidence of carcinogenic activity") beim Einsatz von GSM gefunden. Vor der letztendlichen Veröffentlichung im Nov. 2018, aber lange nach dem Peer-Review Prozess hat ICNIRP im Sep. 2018 ihre “Note on Recent Animal Carcinogenesis Studies” veröffentlicht. Dort kommt sie zu dem Ergebnis, diese Studie würde keine verlässliche Basis liefern, um die aktuellen (von ICNIRP empfohlenen) Grenzwerte zu überprüfen (“these studies do not provide a reliable basis for revising the existing radiofrequency exposure guidelines”). Zu diesem Ergebnis kommt ICNIRP jedoch laut Dr. Melnick durch eine Vielzahl (15) falscher und irreführender Aussagen bezüglich NTP TR 595.
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