
Diskussion zur Petition 92080
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Einführung der "Freierbestrafung" in Deutschland vom 13.03.2019
Diskussionszweig: was will die Petition ?
Die sexuelle Selbstbestimmung umfaßt das Recht, als Prostituierte zu arbeiten.
Es gibt zudem Sozialleistungen sodaß es höchst unwahrscheinlich ist, daß sich eine Frau allein aus wirtschaftlichen Gründen zur Prostitution *gezwungen* sieht.
Wenn keine Frau zur Prostitution gezwungen ist, dann kann es keinen Freier geben, der diesen Zwang ausnutzt.
Aber selbst wenn: Wie soll der Freier es denn prüfen, ob er eine wirtschaftliche Notlage ausnutzt ? Soll er einen Einkommens- und Vermögensnachweis, die Kopien der Steuererklärungen oder was auch immer verlangen ?
2)
Wohl bemerkt: Ich bin niemand, der für Prostitution ist und bin gegen die Ausbeutung der Frauen - aber wer Prostitution machen will (sei es als Mann bzw. als Frau) der soll es tun. Der Petition fehlt aber die klare Aussage mit Blick auf die oben dargestellte Problematik, sodaß zu fragen ist:
"Was will die Petition eigentlich ?"
Offen bleibt dabei insbesondere, mit welchem Zusammenhang man von der Prostitution zum Menschenhandel kommt. Der Zusammenhang kann gegeben sein, ist aber sicher nicht in jedem Fall gegeben.