Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 92080

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Einführung der "Freierbestrafung" in Deutschland vom 13.03.2019

Diskussionszweig: legale Prostitution ungleich Menschenhandel

Testsearching | 03.06.2019 - 21:55 (Zuletzt geändert am 03.06.2019 - 22:07 von Testsearching )

legale Prostitution ungleich Menschenhandel

Anzahl der Antworten: 13

Warum sollte das nordische Modell angewendet werden? Oder das französische Modell?

Freier zu sein darf kein Straftatbestand werden, weil sonst wieder Frauen durch ein Gesetzt bevormundet werden. Dann entscheidet der Gesetzgeber abschließend was eine Frau mit ihrem Körper tun darf und das indirekt weil niemand mehr ihre Dienstleistung in Anspruch nimmt. Da sehe ich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Frauen gefährdet und die freie Wahl des Berufes (vgl. Art. 12 GG). Ist es das was Frauen wollen? Bevormundung?
Nein jede Frau soll frei entscheiden dürfen, was sie mit ihrem Körper tun darf. Solange jede Frau Alternativen haben kann und sich deswegen frei zu der Prostitution entscheidet, soll dies als legale Tätigkeit ausüben dürfen. Bisher hat jede Aktion gegen die legale Prostitution (auch indirekt durch Bestrafung der Freier) zu Ausbeutung und zur Verdrängung der Zuhälterei in den Untergrund bewirkt. Dies führt dazu das die Polizei nicht mehr handeln kann. Aktuell müssen Prostituierte sich entsprechend Beraten lassen, sich bei den Behörden registrieren lassen und Steuern zahlen. Dadurch wird der Geldfluss beobachtet (illegale Geldsümpfe werden ausgetrocknet) und die Frauen können nur schwer in den Untergrund abrutschen. Weil diese Arbeiterinnen bei den Behörden bekannt sind. Würden sie sich nicht mehr melden, so kann der Staat handeln. Durch die Beratung wird der Gesundheitsschutz beigebracht und auch andere Möglichkeiten durch die Sozialarbeiterinnen aufgezeigt. Beispielsweise andere Berufe oder auch die Möglichkeit der Sozialversicherungen, werden da je nach Tätigkeitsgrund erläutert. Wenn Frauen danach trotzdem sich der Prostitution hingeben möchten, so muss dies als deren freie Entscheidung entsprechend anerkannt werden. Da ändert auch die Bestrafung der Freier nichts daran, dass die Frauen sich freiwillig diesem Beruf zugewendet haben! Nur durch die indirekte Bestrafung über die Freier wird aktiv die Ausübung des Berufes verhindert und dadurch ihre Grundrechte eingeschränkt.
Illegale Prostitution inkl. Zuhälter, Menschenhandel usw. sind aktuell schon schwere Straftatbestände und werden polizeilich verfolgt und das ist richtig so!

Ich sehe die Gefahr, dass das Verbot jeglicher Prostitution oder indirekt durch Bestrafung der Freier gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstößt und dazu führt, dass die Organisierte Kriminalität mehr neue Opfer bekommen, weil die Polizei und die FInanzämter keine Möglichkeit haben die Geldflüsse zu verfolgen oder die Frauen mal wieder bevormundet werden. Nur dieses mal durch den Gesetzgeber und nicht durch einen Mann....
Auch die indirekte Bestrafung über die Freier verhindert, die freie Berufswahl (vgl. Art. 12 GG) und die sexuelle Selbstbestimmung und so sehe ich mindestens zwei Grundrechte massiv eingeschränkt. Denn ohne Freier kann eine Prostituierte keine legalen Geschäfte machen und so wird ihre Berufsausübung aktiv verhindert. Dies führt dazu, dass sie ihre Grundrechte nach Art. 12 GG nicht ausüben kann.
41 Personen finden diesen Beitrag hilfreich