Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass 30 % Staatsförderung bei Kauf und Installation von neuen Solaranlagen und Energiespeichern eingeführt wird. Einspeisevergütung und EEG-Umlage für neue Solaranlagen sollen aufgehoben werden. Auch Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen entfallen.
Begründung
Zur Zeit sind in Deutschland nur 1,58 Millionen Solaranlagen in Betrieb, die 6 % des Stromverbrauchs in Deutschland decken. Dabei sind aber noch nicht einmal 10 % der Dächer mit Solarzellen ausgestattet.
Die Installation der erforderlichen Solaranlagen ist möglich. Im Prinzip ist es auch möglich, lokale Solarkraftwerke zu installieren, um Solarenergie für Anwohner und Unternehmen zu liefern.
All dies kann in einem relativ kurzen Zeitraum von 10 Jahren durchgeführt werden.
Um dies zu tun, müssen die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über die Einspeisevergütung und EEG-Umlage für neue Solaranlagen aufgehoben werden, wie auch Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im Erneuerbare-Energien-Gesetz entfallen und soll 30 % Staatsförderung bei Kauf und Installation von neuen Solaranlagen und Energiespeichern eingeführt werden.
Berechnung der EEG-Umlage ist ungerecht, undurchsichtig und ist ein fruchtbarer Boden für Korruption:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in die Stromnetze eingespeist werden muss. Die Übertragungsnetzbetreiber, die für die Infrastruktur der Stromnetze zuständig sind, müssen solchen Strom gemäß Vergütungspflicht einkaufen. Die Einkaufspreise sind dabei ebenfalls per EEG geregelt. Die Netzbetreiber verkaufen den EEG-geförderten Strom an der Strombörse. Die Differenz, die Ihnen durch die Einnahmen und Ausgaben dieses Stromhandels entsteht, wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen.
Diese Umlage haben die Endverbraucher als Teil des Strompreises zu bezahlen. Vielfach wird sie als die Kosten bezeichnet, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen. Dies ist allerdings umstritten. Denn mit den Vergütungen werden die Vollkosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziert, während die Strompreise an der Börse auf Basis der Grenzkosten ermittelt werden. Diese sind derzeit deutlich niedriger als die Vollkosten neuer Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerke. Da aufgrund des Atomausstieges bis 2022, des insgesamt veralteten konventionellen Kraftwerksparks und der Anforderungen des Klimaschutzes eine Modernisierung des deutschen Kraftwerkparks ohnehin ansteht, müssten zur Ermittlung der tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien durch das EEG nicht die Börsenpreise für Strom, sondern die Stromgestehungskosten konventioneller Kraftwerke verwendet werden.
Die jährliche EEG-Umlage - Berechnung ist für die Öffentlichkeit so geschlossen, dass sie in offenen Quellen nicht gefunden werden kann und daher nicht kontrolliert werden kann.
Durch Einspeisevergütungen nach EEG steigen für alle die Strompreise. Bestimmte Industriekonzerne sind von EEG-Umlage-Beiträgen befreit, wodurch für viele Bürger*rinnen der Strompreis noch stärker
Hier in DE sind selbst bei Kleinstverbrauch die bürokratischen Forderungen so hoch, dass nur wenige sich Stecker-Solaranlagen ( oder Leistungsgleiche Kleinanlagen) kaufen. Wir haben doch die besten Stromnetze, warum aber haben komischerweise andere EU-Länder sinnvollere Regeln?
Die Genehmigungs-Praxis der Stadtwerke bzw. Stromanbieter sollte man besser dank Lobbyarbeit Verhinderungs-Praxis nennen.
Die meisten Haus-Besitzer wollen nur ihren Eigenverbrauch (oder Grundverbrauch) erzeugen, um damit hohe Stromkosten senken. Dafür bekommt man keine staatlichen Zuschüsse, warum bekommen Großerzeuger Zuschüsse ???
Leider geht das nur sinnvoll mit Wechselrichtern die parallel zum speisenden Netz der Stadtwerke arbeiten. Je nach augenblicklicher Sonneneinstrahlung wird eine bestimmte Menge (Leistung) Strom erzeugt, eine Speisung ins Stromnetz der Stadtwerke ist nicht erwünscht, aber auch nicht zu verhindern. Genauso wenig wie im nächsten Moment wieder Strom (Leistung) von den Stadtwerken bezogen wird und zu bezahlen ist, weil eine Wolke die Sonneneinstrahlung verringert.
Wenn man das ungewollte Einspeisen ins öffentliche Netz schon nicht verhindern kann will man keinesfalls diese Leistung bezahlt bekommen, sonst müsste man dafür sogar noch als Unternehmer die Einnahmen von wenigen € versteuern. Also 5 € bekommen, dafür viele Hundert € Steuerberaterkosten als Unternehmer bezahlen.
Natürlich muss man dann den Zählerplatz auf neusten Stand vom lizenzierten Elektriker der Stadtwerke für einige tausend € umbauen lassen und für den weiteren Zähler auch Zählergebühren zahlen.
Wer würde diesen Genehmigungs-Anmelde-Schwachsinn für die Grundlast von ca. 200-400 Watt mitmachen ? So wird nichts aus Eigenveranwortung, Eigenstromerzeugung und CO2-einsparung, die von der EU gefordert wird.
Und erst recht nichts mit der grünen Energiewende
Oder man wird wirklich Großeinspeiser, bekommt dicke ca 10 cent pro Kwh Einspeisevergütung, die die Nachbarn bezahlen und die Nachteile von Großanlagen erleben, zahlt vom Gewinn den Steuerberater... aber das kann man nicht als Normalverdiener.