Text der Petition
Der Petent fordert, dass das Wohngeld genauso berechnet wird wie Hartz IV oder Hilfe bei voller Erwerbsminderung.
Begründung
Der Bedarf ist immer gleich eines jeden Menschen. Warum soll ich als Rentner der volle Erwerbsminderungsrente hat, weniger bekommen wie ein Hartz-IV-Empfänger, der vielleicht noch nie gearbeitet hat und dies auch nicht vor hat? Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt eine GEZ-Befreiung, ein Rentner nicht, ein Harz-IV-Empfänger bekommt die Heizkosten gezahlt, ein Rentner nicht.Eine Rentner bekommt im Schnitt oder hat im Schnitt 150 € weniger zur Verfügung wie ein Hartz-IV-Empfänger.
Ich spüre das jeden Monat am eigenen Leib. Wenn ich aber Hilfe zum Lebensunterhalt bei voller Erwerbsminderung, wird sofort auf Wohngeld verwiesen, das um einiges niedriger ist, aber der Rentner dieselben , wenn nicht mehr Ausgaben hat wegen seiner Krankheit wie ein Hartz-IV-Empfänger. Ist das gerecht? Wohngeld wird vom Brutto gerechnet, Hartz IV vom Netto, mit was für einer Begründung? Der Rentner hat das brutto nicht zur Verfügung, obwohl er es dringend bräuchte.
Kleines Rechenbeispiel: € Netto
Rentner:
-----------
Rente 909 € Rente Brutto
Heizkosten mtl. 75,00 €
GEZ mtl. 17,50 €
Miete ca. 450 €
nach Zahlung aller Kosten für Lebensunterhalt ca 150 € mtl.
Heizkosten-Nachzahlung muss selbst getragen werden.
Hartz-IV-Empfänger:
----------------------------
Heizkosten werden vom Amt bezahlt 75,00 € Heizkosten Nachzahlung vom Amt
GEZ befreit 17,50 €
Miete wird vom Amt übernommen 450,00 €
bekommt mtl. noch 416 € zum Lebensunterhalt
Die Heizkosten müssen zwingend wieder zur Wohngeldberechnung mit herangezogen werden.
Alters- und Erwerbsminderungsrentner, die "eigentlich" Anspruch auf Wohngeld hätten, werden durch diese Streichung zu Grundsicherungsempfängern.
Denn:
Wohngeld wird abgelehnt, wenn der Betrag von Einkommen und Wohngeld geringer ist als der Betrag von Einkommen und ALG II oder Grundsicherung.
Ihre Aussage bzgl. der "GEZ Befreiung" (Beitragsservice) ist jedoch falsch.
Auch Wohngeldempfänger können die GEZ Befreiung beantragen und erhalten - ebenso wie ALG II und Grundsicherungsempfänger.
Die Befreiung erfolgt jedoch in allen Fällen nur auf Antrag. Dieser muss jährlich neu gestellt werden.