Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 95231

Grundgesetz

Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes vom 22.05.2019

Diskussionszweig: das Wohl des Kindes mit Behinderung ist besonders zu schützen

disabilityfreedomfighter-- | 17.07.2019 - 17:27

das Wohl des Kindes mit Behinderung ist besonders zu schützen

Anzahl der Antworten: 1

die Rechte von Kindern mit Behinderungen sind
besonders zu schützen, weil Kinder mit
Behinderungen besonders auf Behindertenadaptionen
angewiesen sind [UNBRK Rechte].

Das Grundgesetz sollte den Schutz
von Kindern besonders würdigen, indem
die allgemeinen Kinderrechte und
die besonderen Kinderrechte von
Kindern mit Behinderungen in den
besonderen Schutz des Grundgesetzes
gestellt werden!
3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich