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Diskussion zur Petition 95231

Grundgesetz

Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes vom 22.05.2019

Diskussionszweig: Das Wohl liegt vor allem den Eltern am Herzen

Nutzer3703622 | 24.07.2019 - 13:11

Das Wohl liegt vor allem den Eltern am Herzen

Anzahl der Antworten: 1

Das Wohl der Kinder liegt vor allem den Eltern am Herzen. Daher ist der Artikel so wie formuliert ausreichend. Die Eltern sind zu achten und zu befähigen für die eigenen Kinder Sorge zu tragen. Der Staat hat seine Pflicht zur Achtung des Kindeswohls Sorge zu tragen durch die Achtung der Eltern, durch die Befähigung der leiblichen Eltern für das eigene Kind zu sorgen, Wahrung und Achtung der Eltern Kind Bindung, geeignete Grünflächen, Spielplätze und Kindergärten, Abbau von Schulstress. Das Kindeswohl ist geachtet wenn der Staat das Elternleben als Elternleben ermöglicht (angemessene Wohnung, Alltagsleben, öffentliche Treffen mit Kindern) anerkennt und Menschen zu verantwortungsbewussten Eltern erzieht, Eltern auch zeitlich in die Pflicht nimmt für die eigenen Kinder zu sorgen. Ich habe es zu oft erlebt, dass Müttern die Kinder weggenommen werden, Kindeswohl also bei der Wegnahme geschädigt wurde! Damit solche Gewalt vorgebeugt wird, verboten werden kann, sind die leiblichen Eltern mit ins Boot zu holen. Der Artikel Grundgesetz beinhaltet schon die Achtung des Kindes und auch die Achtung der Eltern. Eine Erweiterung ist nicht erforderlich.
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