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Diskussion zur Petition 95253

Arbeitslohn

Jährliche Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns zum Erwerb ausreichender Rentenansprüche vom 22.05.2019

Diskussionszweig: Jährliche Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns

kati543 | 26.06.2019 - 11:02

Jährliche Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns

Anzahl der Antworten: 1

Soweit ich das MiLoG verstehe gibt es eine ständige Mindestlohnkommision - diese ist dafür zuständig den Mindestlohn regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Sie spricht auch Erhöhungen für mehrere Jahre aus - so wie dies zuletzt 2018 geschehen ist für die Jahre 2019 und 2020.
Den Mindestlohn selbst gibt es in Deutschland erst seit 2015 (8,50€). Erhöhungen gab es bisher in den Jahren 2017 (8,84€ = 4%) und 2019 (9,19€ = 3,96%). 2020 soll der Mindestlohn auf 9,35€ = 1,7% angehoben werden.
Der Mindestlohn wird bereits überprüft und (bisher) ausschließlich noch oben angepasst. Ihre Petition ist insoweit hinfällig.

Eine Berufstätigkeit kann erst dann zu einem Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung führen, wenn man entsprechende Zahlungen an die Versicherung leisten konnte. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ansonsten würde jeder Minijobber mit einer Stunde Arbeit im Monat über 35 Jahre hinweg Anspruch auf Rente über der Grundsicherung haben ... denn auch er erfüllt die Bedingungen. Insofern - keine Mitzeichnung.
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