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Diskussion zur Petition 95525

Verbraucherschutz

Verbot von Polyquaternium bei der Kosmetikherstellung vom 28.05.2019

Diskussionszweig: Verbraucherschutz - Verbot von Polyquaternium bei der Kosmetikherstellung

Petent | 10.09.2019 - 08:39

Verbraucherschutz - Verbot von Polyquaternium bei der Kosmetikherstellung

Anzahl der Antworten: 10

Die meisten Schampoos und Duschgels enthalten Polyquaternium (in der Regel Polyquaternium-7 und Polyquaternium-10). Diese Stoffe legen einen Film über das Haar oder die Haut und machen sie dadurch geschmeidiger. Jedoch stellt Polyquaternium ein enormes Gesundheitsrisiko dar, weil in der chemischen Zusammensetzung auch Acrylamid ist. Acrylamid ist ein krebserregender Giftstoff, der nicht in Kosmetika gehört. Das Bundesamt für Risikobewertung hat 2003 bereits festgestellt, dass Polyquaternium eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Derzeit gibt es jedoch Grenzwerte, an die sich die Hersteller halten können, obwohl in Tierversuchen gezeigt wurde, dass diese Stoffe krebserregend sein können.
Diese Grenzwerte sind theoretisch unkritisch. Das Problem ist jedoch, dass ein Mensch in der Regeln mehr als nur ein Produkt verwendet und sich damit de facto einem "Chemie-Cocktail" aussetzt. Unterstützen Sie diese Petition, damit die Hersteller diese Stoffe nicht mehr verwenden.
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