Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge eine generelle Pflicht zur Narkose bei Operationen zur Organ-Entnahme bei für gehirntot erklärten Menschen beschließen .
Begründung
Ob für gehirntot erklärte Organspender/innen bei Entnahme-Operationen ohne Narkose Schmerzen empfinden, wofür Reaktionen der Spendenden sprechen, die Schmerz-Reaktionen bei Menschen mit funktionsfähigem Gehirn ähneln sowie elektrisch messbare Reaktionen von für tot erklärten Gehirnen, dürfte auch davon abhängen, ob es eine Seele im Menschen gibt, die auch ohne Gehirn körperliche Empfindungen verspüren kann. In Deutschland sollte daher nach dem Vorbild der Schweiz bei Organ-Entnahmen an als gehirntot eingestuften Spendenden eine Narkose verpflichtend vorgeschrieben werden.
Wenn hier esorterische Einwände angebracht werden, einen Toten zu narkotisieren, dann verlange ich vom Petenten und seinen Anhänger jede Seelsorge auch auf die gespendeten Organe zu übernehmen, was immer diese im fremden Laibe erfahren müssen.
Dieser Aspekt wurde indes nicht in der Petition angerissen. Also wurden wiederum nur Rosinen gepickt etwas Abstruses zu fordern statt dies in allen Aspekten auszuleuchten.