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Diskussion zur Petition 98019

Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

Keine Einleitung von ungeklärten Hausabwässern in Gewässer vom 12.08.2019

Diskussionszweig: Petition zeugt von völliger Unkenntnis

Heinz 548 | 03.12.2019 - 06:22

Petition zeugt von völliger Unkenntnis

Anzahl der Antworten: 34

Diese Petition halte ich für maßlos überzogen und zeichne nicht mit.

Otext der Petition:„...gegenwärtig gängige Praxis vieler Städte in Deutschland.“

Ach ja? Wie viele sind es denn? Wie viele Städte setzten sich denn über die „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) hinweg und nehmen deshalb eine 6-stellige Summe als Ordnungswidrigkeit in Kauf?

Wie viele Städte handeln denn Ordnungswidrig im Sinne des § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Wasserhaushaltsgesetzes, wenn sie - wie dargestellt- vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 Satz handeln?

Wieviel Städte -und vor allem welche- handeln denn prinzipiell gegen die „Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373)"?

Otext der Petition“ Es muss eine Bewertung des momentanen Umfangs der Einleitung, sowie der in den Abwässern enthaltenen Substanzen vorgenommen werden.“

Werter Petent, das geschieht TÄGLICH, und zwar durch unabhängige Institute der Objektvität halber. Entnommen werden Proben in Sammlern, in kritischen Einleitungsbereichen ( z. B. Industrieeinleiter, gewerblicher Einleiter), in Klärwerken direkt beim Zulauf und zur Kontrolle beim Ablauf, zudem auch in klärtechnischen Zwischenstationen. Diese Proben werden analysiert und 20 Jahre zur Dokumentation aufbewahrt- und zwar auf gesetzl. Ebene. Als da unter anderem wären: BSB5; CBS; Ammonium-Stickstoff; Nitrit; Abfiltrierbare Stoffe (!) ; Anorganischer Ges.Stickstoff; Phosphat; Ges.-Phosphor; u.a.

Otext: „Kommt es zu Regenereignissen werde diese Abwässer unkontrolliert in die Bäche abgegeben.“
AW: Das ist dummes Zeug und zeugt von völliger Unkenntnis der abwasserhydraulischen Gegebenheiten.

Ich empfehle dem Petenten zur Gewinnung diesbezüglich fachlicher Erkenntnis mal ein Besuch in einem Klärwerk oder bei einem Abwasser- Beseitigungsbetrieb seiner Wahl, gerne auch einmal ein Besuch der „Offenen Tür“ bei vorgenannten Betreibern, oder gerne mal einen Besuch der sogenannten „Wasserschulen“ in den Klärwerken; Dort wird bereits Kindern die Wirkungsweise u. das für und wider von Misch- u. Trennkanäle, die Ableitung der Wässer, ggfls. die Versickerung, aber mit Sicherheit der komplette Klärprozess, die Wasserbehandlung und die Klärschlammbehandlung in aller Deutlichkeit vermittelt, auch im Falle von Starkregenereignisse, im Fällen von Hochwasser und ja, -auch bei Regen und sogar bei sommerlichen Trockenperioden.
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