Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ungeklärte Hausabwässer nicht länger ungeklärt in Gewässer eingeleitet werden dürfen.
Dieses ist gegenwärtig gängige Praxis vieler Städte in Deutschland. Dabei wird weder eine Bewertung des Umfanges der Einleitung, noch der tatsächlichen Auswirkung auf die Gewässergüte Rechnung getragen.
Begründung
Die Einleitung von ungeklärtem Abwasser aus Haushalten in die Flüsse und Bäche muss gestoppt werden. Die maroden und oft völlig veralteten Kanalisationen unter den meisten deutschen Städten müssen saniert werden. Es muss eine Bewertung des momentanen Umfangs der Einleitung, sowie der in den Abwässern enthaltenen Substanzen vorgenommen werden. Einleitungspunkte müssen umgehend kenntlich gemacht werden, sodass diese auch bei normalen Wasserständen von Anglern und Badenden erkannt werden.
Die Einleitung von ungeklärten Abwässer in Flüsse und Bäche scheint gängige Praxis in Deutschland zu sein. Alleine die Stadt Magdeburg betreibt 141(!) solcher Einlassstellen. Zahlreiche Städte haben Kanalisationen, die mehr als 100 Jahre alt sind. Diese sind nicht nur marode, sondern oft auch als sogenannte "Mischwasserkanäle" ausgelegt. Es werden also Niederschlagswasser und Haushaltswasser zusammen zum Klärwerk geleitet. Kommt es zu Regenereignissen werde diese Abwässer unkontrolliert in die Bäche abgegeben. Dabei ist es völlig irrelevant, ob diese Abwässer dann "verdünnt" sind oder nicht! Fakt ist: alles was in einem Haushalt in die Kanalisation geht, gelangt so ungeklärt in die Natur. Dazu gehören neben Fäkalien auch Spül- und Waschmittel, Haargele und Kosmetika, Medikamente - insbesondere ausgeschiedene Humanantibiotika und entsprechend auch multiresistente Keime, u.v.m. Während das von Kläranlagen abgegebene Wasser kontrolliert wird, findet hier keine Untersuchung statt. Eine Gefährdung von Badenden und Einschränkungen bei der Verkehrsfähigkeit von Fischen, kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Bisher schien es politischer Konsens, dass für die Nährstofffrachten sowie aller ungewünschten Stoffe in den Flüssen ausschließlich die Landwirtschaft verantwortlich sei. Diese Darstellung ist nun unhaltbar. Auch in Bezug auf die neuerliche Verschärfung des Düngerechts muss die eingeleitete Nährstofffracht ermittelt- und politisch, besonders im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, bewertet werden.
Otext der Petition:„...gegenwärtig gängige Praxis vieler Städte in Deutschland.“
Ach ja? Wie viele sind es denn? Wie viele Städte setzten sich denn über die „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) hinweg und nehmen deshalb eine 6-stellige Summe als Ordnungswidrigkeit in Kauf?
Wie viele Städte handeln denn Ordnungswidrig im Sinne des § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Wasserhaushaltsgesetzes, wenn sie - wie dargestellt- vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 Satz handeln?
Wieviel Städte -und vor allem welche- handeln denn prinzipiell gegen die „Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373)"?
Otext der Petition“ Es muss eine Bewertung des momentanen Umfangs der Einleitung, sowie der in den Abwässern enthaltenen Substanzen vorgenommen werden.“
Werter Petent, das geschieht TÄGLICH, und zwar durch unabhängige Institute der Objektvität halber. Entnommen werden Proben in Sammlern, in kritischen Einleitungsbereichen ( z. B. Industrieeinleiter, gewerblicher Einleiter), in Klärwerken direkt beim Zulauf und zur Kontrolle beim Ablauf, zudem auch in klärtechnischen Zwischenstationen. Diese Proben werden analysiert und 20 Jahre zur Dokumentation aufbewahrt- und zwar auf gesetzl. Ebene. Als da unter anderem wären: BSB5; CBS; Ammonium-Stickstoff; Nitrit; Abfiltrierbare Stoffe (!) ; Anorganischer Ges.Stickstoff; Phosphat; Ges.-Phosphor; u.a.
Otext: „Kommt es zu Regenereignissen werde diese Abwässer unkontrolliert in die Bäche abgegeben.“
AW: Das ist dummes Zeug und zeugt von völliger Unkenntnis der abwasserhydraulischen Gegebenheiten.
Ich empfehle dem Petenten zur Gewinnung diesbezüglich fachlicher Erkenntnis mal ein Besuch in einem Klärwerk oder bei einem Abwasser- Beseitigungsbetrieb seiner Wahl, gerne auch einmal ein Besuch der „Offenen Tür“ bei vorgenannten Betreibern, oder gerne mal einen Besuch der sogenannten „Wasserschulen“ in den Klärwerken; Dort wird bereits Kindern die Wirkungsweise u. das für und wider von Misch- u. Trennkanäle, die Ableitung der Wässer, ggfls. die Versickerung, aber mit Sicherheit der komplette Klärprozess, die Wasserbehandlung und die Klärschlammbehandlung in aller Deutlichkeit vermittelt, auch im Falle von Starkregenereignisse, im Fällen von Hochwasser und ja, -auch bei Regen und sogar bei sommerlichen Trockenperioden.